Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 01-02

zm 112, Nr. 01-02, 16.1.2022, (84) Bu- Leistung Gebühr Nr. ab 01.01.2022 7 Maßnahmen zur Wiederherstellung der unktion von Kronen und provisorischen Brücken a) Wiedereinsetzen einer Krone, einer tift- krone, einer acette oder dergleichen 18,76 b) Erneuerung einer acette, einer Verblend- schale oder dergleichen 45,27 c) Abnahme und Wiederbefestigung einer provi- sorischen Krone nach der Nr. 3 b oder 5 9,08 8 Beseitigung grober Artikulations- und Okklusionsstörungen vor Eingliederung von Prothesen und Brücken 17,71 9 Veränderung der Kieferhaltung mittels Bissführungsplatte 154,98 10 Versorgung eines Lückengebisses durch eine Brücke - Œe Pfeilerzahn als Brückenanker a) eine Krone ȋ angentialpräparation) 134,76 b) eine Krone ȋ ohlkehlpräparation) - ierunter ist die Verblendkrone abzurechnen 196,69 c) eine Krone ȋzirkuläre tufenpräparation) - ierunter können nur Mantelkronen oder eilkronen abgerechnet werden 258,33 d) eleskopkrone ȋauch Konuskrone) einschl. räsung 345,50 11 Weitere Maßnahmen bei der Versorgung eines Lückengebisses mittels festsitzender oder abnehmbarer Brücken a) Œe panne ȋals panne zählt auch das reiendteil) 66,42 b) Œe ersetztem ahn ȋzusätzlich zur Nr. 11 a) 22,14 Bei der Ermittlung der nach Nr. 11 b ansatz- fähigen ähne ist Œeweils 1 ahn abzuziehen. ANLAGE 4 86 | BEKANNTMACHUNGEN

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