Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 01-02

zm 112, Nr. 01-02, 16.1.2022, (85) Bu- Leistung Gebühr Nr. ab 01.01.2022 12 Versorgung des Lückengebisses durch zusammengesetzt- festsitzende oder abnehmbare Brücken undȀoder durch kom- biniert festsitzendȀherausnehmbaren ahnersatz zu den Be- wertungszahlen nach Nr. 10 zusätzlich bei Anwendung von 12Ȁ1 tegen einschl. tegverbindungs- vorrichtungen, Œe teg 68,10 12Ȁ2 chrauben, ederstiften oder dergleichen, Œe Verbindungsvorrichtung 28,38 12Ȁ3 Riegeln, Gelenken, Geschieben, Ankern, Œe Verbindungsvorrichtung 49,82 13 eilleistungen nach den Nrn. 10 und 11 bei nicht vollendeten Leistungen Präparation eines Brückenpfeilers albe Gebühr nach Nr. 10 Präparation eines Brückenpfeilers Dreiviertel der Gebühr mit darüber hinausgehenden Maßnahmen nach Nr. 10 ind nach der unktionsprüfung der Dreiviertel der Gebühr Brückenanker weitere Maßnahmen erfolgt nach Nr. 11 14 Maßnahmen zumWiederherstellen der unktion von Brücken oder festsitzenden chienen a) Wiedereinsetzen einer Brücke oder festsitzenden chiene mit 2 Ankern 46,58 b) Wiedereinsetzen einer Brücke oder fest- sitzenden chiene mit mehr als 2 Ankern 68,10 c) Erneuerung einer acette, einer Verblendschale oder dergleichen 39,73 15 Versorgung eines Lückengebisses durch eine partielle Prothese einschl. einfacher altevorrichtungen a) zum Ersatz von 1 bis 4 fehlenden ähnen 99,63 b) zum Ersatz von 5 bis 8 fehlenden ähnen 143,91 c) zum Ersatz von mehr als 8 fehlenden ähnen 199,26 16 Versorgung eines zahnlosen Kiefers durch eine totale Prothese a) im Oberkiefer 276,75 b) im Unterkiefer 321,03 ANLAGE 4 BEKANNTMACHUNGEN | 87

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