Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 01-02
zm 112, Nr. 01-02, 16.1.2022, (86) Bu- Leistung Gebühr Nr. ab 01.01.2022 Besondere Maßnahmenǣ 17 Abdruck mit individuellem Löffel, wenn der übliche Löffel nicht ausreicht, e Kiefer, auch neben Kronen und Brücken, nicht neben einer Einzelkrone ȋNr. 4), gerechnet e Kiefer, neben Nr. 18 oder 19 für denselben Kiefer nur in den ällen, in denen für die prothetische Versorgung eines zahnarmen Kiefers neben dem unktionsabdruck für die Versorgung der noch stehenden ähne durch Kronen ein Abdruck mit individuellem Löffel vorgenommen werden muss 33,21 18 unktionsabdruckmit individuellemLöffel, Oberkiefer 66,42 19 unktionsabdruckmit individuellemLöffel, Unterkiefer 88,56 20 ntraorale tützstiftregistrierung zur estlegung der entrallage 49,82 21 Verwendung einer Metallbasis bei einem zahnlosen Kiefer, zu den Bewertungszahlen nach Nr. 16 zusätzlich 33,21 22 Verwendung doppelarmiger alte- oder einfacher tützvorrichtungen oder mehrarmiger gebogener alte- und tützvorrichtungen zu den Bewertungs- zahlen nach Nr. 15 zusätzlich e Prothese, bei pro- visorischen Prothesen nur in besonders gelagerten ällen 44,28 23 Verwendung einer Metallbasis mit alte- und tützvor- richtungen, zu den Bewertungszahlen nach Nr. 15 zusätzlich - nicht bei provisorischen Prothesen - 88,56 ANLAGE 4 88 | BEKANNTMACHUNGEN
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