Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 01-02

zm 112, Nr. 01-02, 16.1.2022, (87) Bu- Leistung Gebühr Nr. ab 01.01.2022 24 Verwendung von gegossenen komplizierten alte- und tützvorrichtungen, zu den Bewertungszahlen nach Nr. 15 oder nach Nr. 23 zusätzlich - nicht bei provisorischen Prothesen - a) bei Verwendung von einer alte- und tützvorrichtung 44,28 b) bei Verwendung von mindestens 2 alte- und tützvorrichtungen 88,56 25 eilleistungen nach den Nrn. 15, 16 und 17-24 bei nicht vollendeten Leistungen a) Anatomischer Abdruck zur prothetischen Versorgung eines Kiefers 33,21 b) Maßnahmen einschließlich der Ermitt- albe Gebühr lung der Bissverhältnisse nach Nr. 15 oder 16 c) Weitergehende Maßnahmen Dreiviertel der Gebühr für die gesamte Behandlung 26 Maßnahmen zumWiederherstellen der unktion oder zur Erweiterung einer abnehmbaren Prothese a) kleinen Umfanges ȋohne Abdruck) 33,21 b) größeren Umfanges ȋmit Abdruck) 55,35 c) eilunterfütterung einer Prothese 44,28 d) Vollständige Unterfütterung einer Prothese im direkten Verfahren 60,89 e) Vollständige Unterfütterung einer Prothese im indirekten Verfahren 55,35 f) Vollständige Unterfütterung einer Prothese im indirekten Verfahren einschl. funktioneller Randgestaltung im Oberkiefer 77,49 g) Vollständige Unterfütterung einer Prothese im indirekten Verfahren einschl. funktioneller Randgestaltung im Unterkiefer 88,56 ANLAGE 4 BEKANNTMACHUNGEN | 89

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