Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 3

könnten zu „mehr Leistungstransparenz im Gesundheitswesen“ beitragen. Zu den einzelnen Kritikpunkten entschied der BGH: \ jameda darf neben das „Basis-Profil“ nicht zahlender Ärzte eine Liste zahlender Kollegen aus anderen Fachgebieten stellen. Dies führe nicht zu einer negativen Darstellung und sei auch keine Werbung für unmittelbare Konkurrenten. Gleiches gelte für einen Link zu einer Liste mit „Ärzten für spezielle Behandlungsgebiete“, etwa kosmetische Chirurgie. Auf diesen Listen hervorgehobene zahlende Kunden seien farblich und durch das Wort „Anzeige“ gekennzeichnet. \ Zulässig ist auch, dass jameda nur bei Basiskunden Werbung von Drittunternehmen veröffentlicht, bei zahlenden Kunden dagegen nicht. Solche Werbung, etwa für ein Lottounternehmen oder Reiseveranstalter, belaste Zahnärzte und Ärzte nur „unerheblich“. \ Auch dass nur zahlende Kunden ein Porträtfoto, weitere Bilder und auch Videos hinterlegen und ihre Leistungen konkreter darstellen können, ist laut BGH nicht zu beanstanden. Das Fehlen eines Bildes lasse aus Sicht der Nutzer keine Schlüsse auf die Qualifikation zu. \ Gleiches gelte für nur bei Premiumkunden möglichen Links zu eigenen Fachartikeln und zur Praxishomepage. Ein allgemeines Gleichbehandlungsgebot zwischen BasisProfilen und zahlenden Premium-Kunden bestehe nicht, betonten die Karlsruher Richter. Die bestehende Ungleichbehandlung bei jameda erreiche kein Ausmaß, das zu einem Unterlassungsanspruch führt. Es sei nicht ersichtlich, dass sich diese Unterschiede auf die Bewertungen auswirken. Insbesondere gebe es auch keine Weiterleitungen von Basis- zu Premiumprofilen. Auch würden die Basis-Profile jedenfalls inzwischen nicht als „Köder“ zugunsten zahlender Ärzte missbraucht. Martin Wortmann Bundesgerichtshof Az.: VI ZR 488/19 und VI ZR 489/19 Urteile vom 12. Oktober 2021, schriftlich veröffentlicht am 23. Dezember 2021 zm112, Nr. 3, 1.2.2022, (177) A B Volle visuelle Kontrolle über jeden Schritt dank einzigartigem Farbumschlag Immer nur 3 Schritte: Mischen – Auftragen – Verblasen – Fertig! Egal welche Oberfläche! Eins haftet immer. Universal Bond II 1 2 3 Keine Einwirkzeit Kein Lichthärten Das Fundament dentaler Restaurationen Ob direkte oder indirekte Restaurationen, eins der innovativen Monomere haftet immer, egal was Sie befestigen wollen. NEU Mehr unter  POLITIK | 23

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