Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 3

zm112, Nr. 3, 1.2.2022, (162) STATEMENT VON BZÄK, KZBV UND DGZMK ZAHNÄRZTE BEGRÜßEN SCHNELLSTMÖGLICHE ENTSCHEIDUNG ZUR IMPFPFLICHT Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK), die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und die Deutsche Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (DGZMK) begrüßen eine baldmögliche Entscheidung zur allgemeinen Impfpflicht, damit für alle Beteiligten Klarheit geschaffen wird und bestehende Unsicherheiten, mit denen die Praxen zu kämpfen haben, möglichst gut zu bewältigen sind. Eine allgemeine Impfpflicht kann durch eine erhöhte Immunisierung der Gesamtbevölkerung den Schutz von besonders vulnerablen Patientengruppen wie ältere oder pflegebedürftige Menschen oder Menschen mit einer Beeinträchtigung erhöhen und insgesamt einen schnelleren Weg für Alle aus der Pandemie und den mit ihr einhergehenden Beschränkungen ebnen“, schreiben die Organisationen in einer gemeinsamen Mitteilung. Abwanderung in andere Berufe würde hinfällig Zudem könne eine solche Impfpflicht dazu beitragen, bestehende Herausforderungen und Probleme zu bewältigen, die manche Zahnarztpraxis mit der derzeit einrichtungsbezogenen Impfpflicht hat. „Mit einer allgemeinen Impfpflicht würden sich zum Beispiel Praxisteams nicht mehr benachteiligt und zurückgesetzt fühlen, die die schon immer überdurchschnittlich hohen Hygienestandards in Zahnarztpraxen auch in Pandemiezeiten erfolgreich aufrechterhalten haben. Auch etwaige Wechsel von Zahnmedizinischen Fachangestellten (ZFA) in andere Berufe, in denen keine einrichtungsbezogene Impfpflicht gilt, werden durch eine allgemeine Impfpflicht in der Regel hinfällig.” Wichtig ist ein Maximum an Akzeptanz Die anhaltenden und zum Teil auch kontrovers geführten Diskussionen im politischen und gesamtgesellschaftlichen Raum um die Einführung einer allgemeinen Impfpflicht zeigten, dass sich alle handelnden politischen Akteure eine Entscheidung bei diesem Thema alles andere als leicht machen – „zu Recht, denn eine allgemeine Impfpflicht ist und bleibt – unabhängig von ihrer konkreten Ausgestaltung – in jedem Fall ein erheblicher Eingriff in das persönliche Selbstbestimmungsrecht und das Recht auf körperliche Unversehrtheit”, heißt es weiter. „Ein solcher Schritt muss in seiner Wirkung und in allen seinen Konsequenzen daher gründlich diskutiert, durchdacht und abgewogen werden, um dann letztendlich in der Umsetzung ein Maximum an gesellschaftlicher Akzeptanz zu erreichen.” mg/pm BRANDENBURG ERSTE ZAHNÄRZTE DÜRFEN IMPFEN Rund 140 Zahnärztinnen und Zahnärzte haben Ende Januar in Brandenburg die praktische Schulung zur Corona-Schutzimpfung absolviert. Fünf erhielten gleich ihr Abschlusszertifikat von der Landeszahnärztekammer. Sie dürfen damit impfen. An zwei Terminen in Cottbus und Potsdam hat die Landeszahnärztekammer Brandenburg (LZÄKB) die ersten praktischen Schulungen durchgeführt, die zur Erteilung des Impfzertifikats erforderlich sind. Mit dem Zertifikat dürfen Zahnärztinnen und Zahnärzte selbstständig Corona-Schutzimpfungen durchführen. Die Kammer organisierte die praktische Schulung entsprechend des „Gesetzes zur Stärkung der Impfprävention gegen COVID-19 und zur Änderung weiterer Vorschriften im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie“, in dem unter anderem zeitlich befristet auch Schutzimpfungen gegen SARS-CoV-2 in Zahnarztpraxen abgebildet sind. Das Infektionsschutzgesetz sieht in diesem Zusammenhang vor, dass ein theoretischer und ein praktischer Fortbildungsteil absolviert werden müssen. Die Theorie wird über die Akademie Öffentliches Gesundheitswesen angeboten. Fünf Zahnärztinnen und Zahnärzte konnten in Potsdam ihr Abschlusszertifikat durch LZÄKB-Vorstandsmitglied und Vizepräsidentin der Bundeszahnärztekammer, Dr. Romy Ermler, in Empfang nehmen. Sie hatten den theoretischen Teil ebenfalls schon durchlaufen. Damit dürfen sie erstmals selbstständig impfen – wenn auch zeitlich auf die Pandemie begrenzt. Der Referent der praktischen Schulung, MGK-Chirurg Dr. Dr. Alexander Steiner aus Neuruppin, nannte diesen Umstand dann auch einen „historischen Moment“ in der deutschen Zahnmedizin. Allerdings ist die Impfung vorerst nur in Impfzentren oder als Teil von mobilen Impfteams möglich. Um auch in der eigenen Praxis impfen zu können, werden gerade noch die Voraussetzungen geschaffen. sr NEWS Foto: zm-sr Fünf Zahnärztinnen und Zahnärzte nahmen in Potsdam ihr Abschlusszertifikat entgegen. Rechts: Referent Dr. Dr. Alexander Steiner. 08 | NACHRICHTEN

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