Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 3

zm112, Nr. 3, 1.2.2022, (237) Ausnahmefall ohne Einwilligung des Versicherten erfolgen darf, soweit dies zur Versorgung des Versicherten in einem Notfall erforderlich ist, vgl. § 359 Abs. 3 Nr. 1 SGB V. Die Leistung nach Nr. NFD wird im BEMA mit 6 Punkten bewertet. Der Unterschied in der Bewertung zwischen NFD und eMP ist darin begründet, dass beim NFD neben Aktualisierungen der Medikation weitere Sachverhalte, wie z. B. Allergien/Unverträglichkeiten oder besondere Hinweise beispielsweise auf herausnehmbaren Zahnersatz oder Implantate zu berücksichtigen sind. Dies führt zu einer Erhöhung des zeitlichen Aufwands bei der Erbringung dieser Leistung. 4. Sonstiges: Die Aktualisierung der elektronischen Patientenakte auf der einen Seite und die Aktualisierung des elektronischen Medikationsplans oder des Notfalldatensatzes auf der anderen Seite stellen jeweils eigenständige Tätigkeiten dar, die getrennt voneinander zu betrachten sind. Daraus folgt, dass die Leistungen ePA2, eMP und NFD je nach Situation auch in Kombination erbracht werden können. So erfolgt beispielsweise die Aktualisierung eines eMP auf der elektronischen Gesundheitskarte über die Leistung eMP. Eine zusätzlich – unter Umständen auch in derselben Sitzung – durchgeführte Aktualisierung des eMP in der elektronischen Patientenakte ist als Aktualisierung der elektronischen Patientenakte anzusehen, für die die Leistung nach Nr. ePA2 abgerechnet werden kann. ************************************************* Köln, Berlin 06.12.2021 ZAHNÄRZTEKAMMER NIEDERSACHSEN VERLUST VON MITGLIEDSAUSWEISEN Folgende Ausweise wurden verloren, gestohlen beziehungsweise nicht zurückgegeben und werden für ungültig erklärt: Nr. 3266 von Manfred Dams Nr. 4672 von Dr. Christiane Weichsler Nr. 7785 von Dr. Christoph Koch vom 28.05.1996 von Godehard Waldmann Nr. 9463 von Dr. Klaus Armerding Nr. 2337 von Dr. Gerrit Heits Nr. 9401 von Dr. Rolf Herbort Nr. 4873 von Dr. Hajo Wohlberg Hannover den 01.12.2021 Nr. 7006 von Dr. Bernd Behlau Nr. 3992 von Dr. Bernd Gaudszuhn Nr. 6632 von Dr. Günther Peitsch Nr. 6257 von Ulrich Fleitmann Nr. 9291 von Thomas Horch Nr. 3168 von Dr. Hans-Jürgen Bössel Nr. 10023 von Saskia Arnold vom 12.07.1999 von Dr. Peter Koll Nr. 7958 von Dr. Klaus-Christian Behn Nr. 2792 von Dr. Axel Kohl Nr. 2108 von Dr. Dr. Günther Kohlbecker Hannover den 03.01.2022 BEKANNTMACHUNGEN | 83

RkJQdWJsaXNoZXIy MjMxMzg=