Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 4

zm112, Nr. 4, 16.2.2022, (276) CORONA-IMPFPFLICHT PRAXISINHABER KEINE „AUFPASSER“ Zum Beitrag „Alles Wissenswerte zur bevorstehenden Impfpflicht in Zahnarztpraxen“, zm 1-2/2022, S. 14-15. Über die Corona-Impfpflicht insgesamt sollte meines Erachtens noch mal sehr viel breiter diskutiert werden, insbesondere durch die Erkenntnis, dass die Impfung weder zu einer sterilen Immunität führt noch den Impfling vor der Ansteckung bewahren kann. Da es sich um eine neue Erkrankung und eine neuartige Impfung handelt, weiß heute noch niemand, was eine zukünftige vierte oder fünfte Impfung überhaupt bewirken kann und wird. Aus diesem Kontext heraus alle Menschen oder bestimmte Berufsgruppen nicht nur zu einer Grundimmunisierung, sondern auch viertel- oder halbjährlichen Auffrischungsimpfungen zu verpflichten, deren „Ablaufzeiträume“ nicht nach wissenschaftlichen Erkenntnissen, sondern mit politischer Willkür festlegt werden, ist unerträglich. Nun aber auch noch jeden Praxisinhaber zum „Aufpasser“ über individuelle Impfungen und willkürlich festgesetzte Ablaufdaten der einzelnen Mitarbeiter zu machen, sprengt komplett den Rahmen. Was lassen wir uns denn noch alles aufbürden? Schon die Kontrolle der Masernimpfung kann eigentlich nicht Aufgabe der Arbeitgeber sein, ist jedoch nur einmalig erforderlich. Wenn der Staat solche Gesetze schafft, dann muss auch die Exekutive dafür sorgen, dass die Gesetze kontrolliert werden. Dafür gibt es zum Beispiel Ordnungsämter und Gesundheitsämter oder die Polizei. Auch bei der betriebsärztlichen Untersuchung könnten diese Dinge überprüft werden. Aber diese Arbeit kann doch nicht an die Betriebe beziehungsweise den einzelnen Arbeitgeber delegiert werden. Auch deshalb nicht, weil hier den Arbeitgebern zum Beispiel zugemutet wird, die seit 20 Jahren beschäftigten Mitarbeiter zu denunzieren, obwohl sie vielleicht nachvollziehbare Gründe für ihre Entscheidung haben (hoher Titer, mehrfach durchgemachte Infektion etc.). Diese Gesetze sind ein gewaltiger Schritt in Richtung Gesundheitsstaat. Wir dürfen uns meines Erachtens nicht dafür hergeben, Gesetze zu kontrollieren. Wehret den Anfängen! Wer weiß, was wir ansonsten als Nächstes bei unseren Mitarbeitern überprüfen und weitermelden müssen. Übrigens: Unsere Impf- beziehungsweise Boosterquote beträgt 100 Prozent. Allerdings sinkt die Akzeptanz der Impfregelungen und insbesondere der Zeiträume je unwissenschaftlicher sie werden. Carola Busse-Gehrke, Berlin FRAUENQUOTE NETZWERK SCHLÄGT BETONHALTUNG? Zum Leserbrief „Geschlechtergerechtigkeit: An der Quote führt kein Weg vorbei“, zm 1-2/2022, S. 8. An der Quote führen viele vernünftige Wege vorbei! Meines Wissens nach sind Frauen von der Natur mit gleichen genetischen Fähigkeiten der Kognitivität, der Intelligenz, des Durchsetzungsvermögens, der Sozialisierung ausgestattet. Im Gegensatz zu körperlich und geistig kompromittierten Menschen können sie sich zu allen Dingen äußern, ihren Willen bekunden und durchsetzen und am Gesellschaftsleben teilnehmen. In vorigen Jahrhunderten mag das anders gewesen sein: Die Gesetzessituation in Deutschland im Jahre 2022 schützt jedes Individuum und billigt ihm gleiche Rechte zu. Die Einhaltung dieser Gesetze übernehmen die zuständigen Gerichte. Frau Käding scheint hier also gegebene Voraussetzungen für ein weibliches Engagement in und für die Körperschaften mit den Eigenheiten so manch´ eines Verbandes zu verwechseln. Es gehört im allgemeinen nur eine Ausdauer und ein Wille dazu, Zugang zu erlangen. Manchmal muss man Umwege gehen. In Berlin hat sich eine reine Frauenliste Zugang zu den Posten der Kammer verschafft. Legal gewählt, aber leider etwas undemokratisch in den Vereinsstatuten aufgestellt: Männer dürfen hier nicht Mitglied werden. Da wurde für mich der Bogen in die andere Richtung überspannt. Demokratischen Parteien sollte jeder beitreten dürfen, jedenfalls sollte ihm nicht wegen seines Geschlechts der Zugang verwehrt werden. Vielleicht schließen Sie sich den „Dentistas“ an, Frau Käding, und machen in Ihrem Bezirk Werbung. Ich bin mir sicher, Sie landen dort, wohin Sie wollten. Ohne Quote. Und den Beton so manch eines Vereins sollte man mit den richtigen Mitteln aufknacken. Manchmal lösen sich solche Betonmaurerverein von selbst auf. Hier gilt wie an anderen Stellen auch in der Politik: Netzwerk schlägt Betonhaltung ... Kollegiale Grüße aus dem frauenregierten Berlin. Dr. Stefan Verch, Berlin Die zm-Redaktion ist frei in der Annahme von Leserbriefen und behält sich sinnwahrende Kürzungen vor. Außerdem behalten wir uns vor, Leserbriefe auch in der digitalen Ausgabe der zm und bei www.zm-online.de zu veröffentlichen. Bitte geben Sie immer Ihren vollen Namen und Ihre Adresse an und senden Sie Ihren Leserbrief an: leserbriefe@zm-online.de oder Redaktion: Zahnärztliche Mitteilungen, Chausseestr. 13, 10115 Berlin. Anonyme Leserbriefe werden nicht veröffentlicht. 10 | LESERFORUM

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