gut nachvollziehbar umgesetzt werden, damit das Finanzamt diese Gestaltung akzeptiert. Zum einen fallen also Notarkosten für die Eintragung des Nießbrauchs an. Diese Kosten sollten am besten von den Kindern getragen werden, damit sie diese in ihrer Einkommensteuererklärung als Werbungskosten abziehen können. Bei den Eltern wären diese Kosten mangels vorliegender Einkünfte nicht abzugsfähig. Ein weiterer Nachteil, den es zu beachten gilt, entsteht bei der Abschreibung. Diese kann nicht von den Kindern geltend gemacht werden, weil sie nicht Eigentümer der Immobilie sind. Das Nießbrauchrecht eignet sich also insbesondere bei Immobilien mit geringer oder keiner Abschreibung. Zusätzlich muss man bei den laufenden Kosten für die Immobilie aufpassen. Es sollte vertraglich festgehalten werden, dass die Kinder für die Zeit des Nießbrauchs auch größere Instandhaltungen für die Substanz, wie zum Beispiel eine Dachreparatur, tragen. Ist dies nicht vertraglich festgehalten, müssten im schlechtesten Fall die Eltern diese Kosten tragen und könnten sie steuerlich nicht geltend machen. Offensichtlich notwendige Instandhaltungen sollten daher idealerweise schon vor der zeitlich begrenzten Übertragung auf die Kinder erfolgen – oder erst hinterher. DIE KINDER MÜSSEN DANN DIE ZINSEN ÜBERNEHMEN Sind mit der Immobilie Finanzierungen verbunden, sollten die Kinder zumindest die Darlehenszinsen vertraglich übernehmen, damit diese von ihnen steuerlich geltend gemacht werden können. Bei den Eltern laufen die Zinszahlungen ebenfalls mangels Einkünften ins Leere. Der Zuwendungsnießbrauch stellt eine Schenkung von den Eltern an die Kinder dar. Allerdings beträgt der Freibetrag zwischen Eltern und Kindern für Schenkungen 400.000 Euro je Elternteil und Kind. Dabei sind alle Schenkungen innerhalb von zehn Jahren zusammenzurechnen. Natürlich wird diese Grenze allein durch einen zeitlich begrenzten Zuwendungsnießbrauch praktisch nie überschritten. Für die Kinder entsteht in der Regel durch den Nießbrauch die Verpflichtung, eine Steuererklärung einzureichen. Auch wenn, wie in unserem Beispiel angeführt, regelmäßig keine Steuer fällig wird, muss dies geschehen oder eine sogenannte Nichtveranlagungsbescheinigung eingeholt werden. Auch etwaige andere Folgewirkungen sollten im Vorfeld geprüft und in die Berechnung einbezogen werden, wie eine mögliche Auswirkung auf die Krankenversicherung der Kinder. FAZIT Der Zuwendungsnießbrauch auf beschränkte Zeit ist für Eltern ein geeignetes Mittel, um Steuern zu sparen und diese Ersparnis zur Finanzierung des Studiums der Kinder einzusetzen. Das funktioniert aber natürlich auch schon, bevor die Kinder beziehungsweise Enkel studieren. Wir empfehlen, im Vorfeld alle individuellen Besonderheiten zu prüfen, damit eine echte Ersparnis entsteht. \ BERNHARD FUCHS Kanzlei Fuchs & Stolz, Volkach Steuerberater / Zahnärzteberatung b.fuchs@fuchsundstolz.de Foto: privat 14 Tage kostenloser Praxis-Test! Wireless (optional) Praxissoftware -kompatibel Dreifach unterstützte Karies - Diagnostik Full HD-Auflösung Die Multifunktions-Dental -Kamera von Good Doctors. OhneWechseln des Kopfes Maus -Funktion Überzeugen Sie sich von unserer neuesten Innovation ! Good Doctors Germany GmbH Gerhard-Domagk-Straße 2 | 53121 Bonn, Germany www.gooddrs.de info@gooddrs.de Tel.: +49 (0)228 -53 44 14 65 Fax: +49 (0)228 -53 44 14 66 PRAXIS | 37
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