Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 5

zm112, Nr. 5, 1.3.2022, (382) EINRICHTUNGSBEZOGENE IMPFPFLICHT Der Stichtag rückt näher Die Gesundheitsminister der Länder waren sich Mitte Februar weitestgehend einig, dass die Corona-Impfpflicht für das Pflegeund Gesundheitspersonal ab dem 15. März ausgewogen und in einem gestuften Verfahren umgesetzt wird. Zwar seien noch viele Fragen offen, dennoch hielten die Minister am Vollzug und an der Umsetzung des Gesetzes fest, verkündete die Vorsitzende der Gesundheitsministerkonferenz, Petra Grimm-Benne (SPD). Demzufolge sollen die Beschäftigten in den betroffenen Einrichtungen innerhalb von 14 Tagen einen Impfnachweis vorlegen. Alle diejenigen, die sich noch impfen lassen wollen oder erst eine Impfung haben, sollen weiterarbeiten dürfen. Sie müssten dann unter Fristsetzung die anderen Impfungen vornehmen lassen. Unterschiede soll es auch zwischen Beschäftigten geben, die direkt mit Patienten arbeiten und denjenigen, die weniger Kontakt mit Patienten haben. „Das sind alles Einzelfallentscheidungen. Wir sind der Auffassung, es gehört ein geordnetes Anhörungsverfahren dazu“, betonte Grimm-Benne. Und das brauche Zeit. Dabei soll der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gelten. Seitens der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) und der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) wurde indes vor den möglicherweise gravierenden Folgen für die zahnärztliche Versorgung durch die einrichtungsbezogene Impfpflicht gewarnt. In einem gemeinsamen Brief wandten sich der KZBV-Vorstandsvorsitzende Dr. Wolfgang Eßer und der BZÄK-Präsident Prof. Dr. Christoph Benz an Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) (siehe Artikel S. 16). BMG AKTUALISIERT „HANDREICHUNG“ Unterdessen hat das Bundesgesundheitsministerium (BMG) die „Handreichung zur Impfprävention in Bezug auf einrichtungsbezogene Tätigkeiten“ aktualisiert. Dabei handelt es sich um die Fortführung der seit Dezember bestehenden FAQs des Foto: AdobeStock_Wolfilser Wenige Wochen vor Einführung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht ist die Lage nach wie vor unübersichtlich. Dass sie wirklich kommen wird, scheint aber sicher. Das Bundesverfassungsgericht hat einen Eilantrag, der die Impfpflicht stoppen sollte, am 11. Februar abgelehnt. Länder wie Bayern, die die Impfpflicht aussetzen wollten, sind inzwischen wieder zurückgerudert. Offen ist immer noch, wie die Regelungen durch die Gesundheitsämter nachgehalten werden. 12 | POLITIK

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