Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 5

tion und interinzisalen Abstützung. Ein weiterer großer Vorteil von MiniImplantaten zur skelettalen Verankerung liegt in der Möglichkeit zur Beschränkung der Apparatur auf kleinere dentale Segmente beziehungsweise sogar auf einzelne Zähne (Abbildung 3), was die Belastung und die Kosten für die Patienten signifikant reduziert. Insbesondere wenn mit Teilapparaturen im Seitenzahnbereich die Applikation von Brackets im ästhetisch sensiblen Frontzahnbereich vermieden werden kann, erhöht sich die Bereitschaft von Erwachsenen zur kieferorthopädischen Therapie deutlich. Grundsätzlich weisen orthodontische Mini-Implantate relativ hohe Erfolgsraten von durchschnittlich 80 bis 90 Prozent auf, wobei für die bukkale interradikuläre Insertion im Unterkiefer mit circa 71 Prozent die niedrigsten Werte ermittelt wurden [Hourfar et al., 2017; Tsai et al., 2016]. Jedoch zeigen langjährige eigene Erfahrungen, dass bei sorgfältiger Insertion und Handhabung auch im Unterkiefer deutlich höhere Erfolgsraten erzielt werden können. Zudem ist die klinische Applikation von Mini-Implantaten nahezu noninvasiv und sehr komplikationsarm, so dass bei Verlust eine erneute Insertion an anderer Stelle vorgenommen werden kann. RELEVANZ DER WEISHEITSZÄHNE Eine entscheidende Voraussetzung für den orthodontischen Lückenschluss nach Extraktion eines nicht erhaltungswürdigen Sechsjahresmolaren im OK oder im UK beziehungsweise bei Aplasie eines zweiten Prämolaren im UK ist die Anlage des Weisheitszahns im entsprechenden Quadranten. Denn die Mesialisation der gesamten Seitenzahnreihe ist in diesen Fällen nur dann zielführend, wenn die 7er-Position durch den 8er besetzt werden kann. Andernfalls Patientenbeispiel 2: Quelle: Bernd G. Lapatki Ästhetische Optimierung im OK-Frontzahnbereich und dynamische Okklusionskontrolle Abb. 6: Lateralansichten unmittelbar vor, während und nach der Multibrackettherapie: a: Direkt vor dem Bracketing wurden die inzisalen Spitzen der OK-Eckzähne um circa 1 mm reduziert (grau gestrichelte Linie), was aufgrund der sehr guten Eignung dieser Zähne als 2er-Ersatz allein schon nach dieser Maßnahme eine schneidezahnähnliche Morphologie ergab. Zudem wurden die palatinalen Höcker der Zähne 14 und 24 leicht überkuppelt, um spätere Balancekontakte zu vermeiden. b: Situation gegen Ende der Multibrackettherapie nach vollständigem Lückenschluss in regio 22. c: Situation einen Monat nach Bracketentfernung: Die mögliche Gingivektomie an Zahn 24 zur weiteren Verbesserung der rot-weißen Ästhetik wurde von der Patientin nicht gewünscht. d: Bei Laterotrusion nach rechts führen die Zähne 14 sowie 43 ohne Balancekontakte auf der Gegenseite. Insofern haben die ersten oberen Prämolaren die „Eckzahnführungsfunktion“ übernommen. Eine Literaturrecherche ergab, dass im natürlichen Gebiss die Kontaktsituation in „zentrischer“ Okklusion keinem Ideal (wie zum Beispiel einer reinen Eckzahnführung) folgt und zudem keine wissenschaftliche Evidenz für Vorteile einer echten Eckzahnführung im natürlichen Gebiss vorliegt [Woda et al., 1979]. Demgegenüber konnten Studien zeigen, dass der Ersatz aplastischer OK-2er durch die Eckzähne langfristig zu ausgezeichneten funktionellen und parodontalen Ergebnissen führt [Rosa et al., 2016], was sich mit den eigenen klinischen Erfahrungen deckt. Posttherapeutische Situation mit 18:00 Jahren – 3:03 Jahre nach Debracketing Abb. 7: Finale Situation: a und b: Das frontale extraorale Erscheinungsbild beim Lächeln und die intraorale Aufnahme zeigen die harmonischen mesiodistalen Breitenverhältnisse im OK-Frontzahnbereich, wobei bei gezielter Betrachtung lediglich der leicht niedrige Gingivaverlauf der an 3er-Position stehenden OK-4er auffällt. c: Die Panoramaschichtaufnahme zeigte eine physiologische Angulation der mesialisierten Eck- und Seitenzähne. d: Die rechte Lateralansicht auf die Zahnreihen demonstriert über drei Jahre nach Therapieabschluss eine stabile und satte Okklusion. e: Die Aufsichtsaufnahme demonstriert die Langzeitstabilität des Lückenschlusses im OK. Quelle: Bernd G. Lapatki Patientenbeispiel 2: zm112, Nr. 5, 1.3.2022, (411) ZAHNMEDIZIN | 41

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