Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 5

zm112, Nr. 5, 1.3.2022, (434) In einer neuen Patientenbroschüre informiert die UPD über Homöopathie und deren Nutzen und Risiken. Die Kernfrage für die UPD ist dabei, ob die Homöopathie angesichts der eindeutigen Studienlage zu deren mangelnder Wirksamkeit in den Leistungskatalogen der gesetzlichen Krankenkassen überhaupt etwas zu suchen hat. Was war der Anlass für die Broschüre? Es gehe um eine Versachlichung der Diskussion und um verständliche Informationen für die Patienten auf der Basis wissenschaftlicher Fakten, erklärt ein Sprecher der UPD gegenüber den zm. Zum Thema Homöopathie gebe es im Internet zwar viele Treffer, die meisten davon seien allerdings einseitig unkritisch oder auch kommerziell basiert, sagte er. Deshalb wolle man mit der neuen Broschüre den Patienten eine Einordnung des Themas erleichtern. KEINE WIRKUNG ÜBER DEN PLACEBOEFFEKT HINAUS „Homöopathische Behandlungsmethoden haben keine Wirkung über den Placeboeffekt hinaus“, betont Thorben Krumwiede, UPD-Geschäftsführer. Zu diesem Ergebnis seien zahlreiche wissenschaftliche Studien über einen langen Zeitraum immer wieder gekommen. Und Johannes Schenkel, ärztlicher Leiter bei der UPD, ergänzt: „Homöopathische Kügelchen sind an sich erstmal nicht schädlich.“ Grundsätzlich habe jeder Patient das Recht, aus den verfügbaren Behandlungsmethoden diejenige zu wählen, die ihn am meisten überzeuge. Homöopathie könne aber gefährlich werden, wenn Menschen mit schweren Erkrankungen sich gegen erwiesenermaßen wirksame Therapien und stattdessen für die Homöopathie entscheiden – etwa bei Krebserkrankungen. Schenkel: „Aufgrund der Fülle von oft falschen oder irreführenden Informationen zur Wirksamkeit der Homöopathie sind Patienten oft nicht ausreichend über Nutzen und Risiken homöopathischer Behandlungen informiert.“ Für die UPD ist die Übernahme von homöopathischen Mitteln durch die Kassen ein falsches Signal. Denn immer spielten auch wirtschaftliche Interessen bei homöopathischen Behandlungsangeboten und Arzneien eine große Rolle. Homöopathie mache zwar insgesamt nur einen kleinen Teil der Gesundheitsausgaben in Deutschland aus. Trotzdem handele es sich um ein Millionengeschäft. So haben laut UPD im Jahr 2020 rezeptfreie, in Apotheken gehandelte homöopathische Arzneimittel etwa 550 Millionen Euro Umsatz erzielt. Hinzu komme, dass viele Krankenkassen die Kosten für homöopathische Behandlungen im Rahmen von Satzungsleistungen übernehmen und diesen Umstand als Werbung nutzen, um potenzielle Kunden zu locken. DIE UPD SIEHT „AUF JEDEN FALL“ HANDLUNGSBEDARF Krumwiede weiter: „Für Kinder bis zwölf Jahren sind homöopathische Leistungen sogar Regelleistungen. Aus Patientensicht halten wir als UPD das für ein falsches Signal: Patienten gehen davon aus, dass ihre Kasse nur wirksame Therapien mit ausreichender wissenschaftlicher Evidenz bezahlt. Die Corona-Pandemie zeigt, welche fatalen Folgen es haben kann, wenn Falschinformationen zu Gesundheitsthemen um sich greifen.“ Dazu komme, dass aufgrund bestimmter rechtlicher Regelungen homöopathische Arzneimittel ohne wissenschaftlichen Wirksamkeitsnachweis verkauft werden können. „Hier sehen wir auf jeden Fall Änderungsbedarf“, so Krumwiede. pr Die neue Patienteninformation der UPD zur Homöopathie umreißt das Thema in einem Frage-Antwort-Format. Es geht um die Evidenz, den Placebo-Effekt, den Verzicht auf wirksame Behandlungen und Gesundheitskompetenz. Behandelt wird auch die Sonderstellung homöopathischer Mittel im Arzneimittelgesetz. Mehr dazu unter: https://www.patienten beratung.de/de/informationen/gesundheit/ fragen-und-antworten-homoeopathie Foto: AdobeStock_Gina Sanders Hat die Homöopathie trotz eindeutiger Studien zu deren mangelnder Evidenz im GKV-Leistungskatalog etwas zu suchen? Für die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) ist die Übernahme von homöopathischen Mitteln durch die Kassen ein falsches Signal. Sie sieht darin ein Millionengeschäft. Mit einer neuen Broschüre will sie jetzt Patienten über Nutzen und Risiken der Behandlungsmethode informieren. UNABHÄNGIGE PATIENTENBERATUNG DEUTSCHLAND Gehört die Homöopathie in den GKV-Leistungskatalog? 64 | POLITIK

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