Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 5

zm112, Nr. 5, 1.3.2022, (446) Bekanntmachungen der KZBV und der KZVen Veröffentlichung der Vorstandsvergütungen Gemäß § 79 Abs. 4 SGB V sind die jährlichen Vergütungen der einzelnen Vorstandsmitglieder der Kassenzahnärztlichen Vereinigungen einschließlich Nebenleistungen sowie die wesentlichen Versorgungsregelungen in einer Übersicht jährlich zum 1. März zu veröffentlichen. Veröffentlichung der Höhe der Vorstandsvergütung 2021 einschließlich aller Nebenleistungen und sämtlicher Versorgungsregelungen gem. § 79 Abs. 4 SGB V (Jahresbeträge) Funktion* Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung Vorstandsvorsitzender Im Vorjahr gezahlte Vergütungen Grundvergütung gezahlter Betrag 270.969,00 variable Bestandteile** gezahlter Betrag 54.193,80 Versorgungsregelungen Zusatzversorgung/ Betriebsrenten jährlich aufzuwendender Betrag 46.064,733) zzgl. jährlich 8,64 % des zur Zeit des Ausscheidens gültigen Festgehaltes1) Zuschuss zur privaten Versorgung jährlich aufzuwendender Betrag 14.400,00 Sonstige Vergütungsbestandteile Dienstwagen auch zur privaten Nutzung jährlich aufzuwendender Betrag des geldwerten Vorteils entsprechend der steuerrechtl. 1 %- Regelung *** 30.000,004) weitere Vergütungsbestandteile (u.a. private Unfallversicherung) jährlich aufzuwendender Betrag 557,88 Weitere Regelungen Übergangsregelungen nach dem Ausscheiden aus dem Amt Höhe/Laufzeit Aus vorherigem Vorstandsdienstvertrag zwei Monatsgehälter für jeweils 12 Monate der Amtstätigkeit Regelungen für den Fall der Amtsenthebung/ -entbindung bzw. bei Fusionen Höhe/ Laufzeit einer Abfindung/ eines Übergangsgeldes bzw.Weiterzahlung der Vergütung/ Weiterbeschäftigung Der Vergütungsanspruch entfällt bei schuldhaftem Verhalten. Erfolgt eine Amtsbeendigung vor Ablauf des Vorstandsdienstvertrages ohne schuldhaftes Verhalten des Vorstandsmitgliedes, erhält er die Vergütung gem. §4 (Festgehalt) des Vorstandsdienstvertrages für den Monat des Rücktritts und die folgenden 5 Monate 2) Gesamtvergütung (Summe aller VergütungsBestandteile) 416.185,41 76 | BEKANNTMACHUNGEN

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