Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 5

zm112, Nr. 5, 1.3.2022, (452) Veröffentlichung der Höhe der Vorstandsvergütungen 2021 einschließlich aller Nebenleistungen und sämtlicher Versorgungsregelungen gem. § 79 Abs. 4 SGB V (Jahresbeiträge) Funktion* Kassenzahnärztliche Vereinigung Nordrhein Vorsitzender des Vorstandes Stellvertretender Vorsitzender des Vorstandes Mitglied des Vorstandes 1) Pauschale Dienstwagenabgeltung (beinhaltet auch Abgeltung von sämtlichen im Zusammenhang mit dem zum Betrieb des Fahrzeuges anfallenden Kosten) 2) klassische Dienstwagengestellung, der angegebene Betrag stellt den im Rahmen der 1%-Regelung ermittelten zu versteuernden Wert dar 3) Anwendung erfolgt unter der Voraussetzung einer ausbleibenden Verlängerung für die Dauer von max. 6 Monate, ggf. unter Anrechnung anderweitiger Einkünfte Kassenzahnärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz Vors. des Vorstandes Im Vorjahr gezahlte Vergütungen Grundvergütung gezahlter Betrag 266.040,00 243.000,00 219.000,00 254.638,64 variable Bestandteile** gezahlter Betrag 8.951,00 2.859,00 12.215,00 keine Versorgungsregelungen Zusatzversorgung/ Betriebsrenten jährlich aufzuwendender Betrag 38.075,00 - - keine Zuschuss zur privaten Versorgung jährlich aufzuwendender Betrag - 19.809,00 19.809,00 50% des Höchstbeitrages der gesetzlichen KV und PV nach Maßgabe des § 257 Abs. 2 Satz 1 und 2 SGB V Versorgungsanstalt der LZK RLP max. 50% entsprechend § 172 a SGB VI 4.035,00 363,00 7.923,60 Sonstige Vergütungsbestandteile Dienstwagen auch zur privaten Nutzung jährlich aufzuwendender Betrag des geldwerten Vorteils entsprechend der steuerrechtl. 1 %- Regelung *** 30.000,001) 11.268,002) 20.000,001) Ja, 5.470,47 weitere Vergütungsbestandteile (u.a. private Unfallversicherung) jährlich aufzuwendender Betrag - - - Gruppenunfallvers. 285,96 Weitere Regelungen Übergangsregelungen nach dem Ausscheiden aus dem Amt Höhe/Laufzeit - 18.250,003) keine Regelungen für den Fall der Amtsenthebung/ -entbindung bzw. bei Fusionen Höhe/ Laufzeit einer Abfindung/ eines Übergangsgeldes bzw.Weiterzahlung der Vergütung/ Weiterbeschäftigung - - - 1.Im Falle einer Amtsenthebung (§§ 35a Abs. 7, 59 Abs. 3 SGB IV) endet das Dienstverhältnis mit Zustellung des Beschlusses 2. Im Falle einer Amtsentbindung (§§ 35a Abs.7, 59 Abs. 2 SGB IV) einvernehmliche angemessene Lösung Gesamtvergütung (Summe aller VergütungsBestandteile) 343.066,00 276.936,00 289.274,00 267.246,20 82 | BEKANNTMACHUNGEN

RkJQdWJsaXNoZXIy MjMxMzg=