Viel Ermessensspielraum verursachte Fehler in der Telematikinfrastrukur zum Ärgernis für die Zahnärzteschaft. „Ned gschimpft isch globt gnua“, sagt man im Schwäbischen gerne mal. Aber das Loben für gute Leistungen gehört zu einem adäquaten Führungsstil dazu. Wie man richtig und angemessen lobt und Feedback gibt, erläutern in dieser Ausgabe zwei Expertinnen. In zm-Starter erklärt außerdem ein frisch niedergelassener Zahnarzt seine Dos und Don’ts der Praxisgründung. Im Bereich Zahnmedizin beschäftigen wir uns intensiv mit der Wurzelamputation an Oberkiefermolaren und gehen außerdem der Frage nach, wie die Ernährung die Wundheilung beeinflussen kann. Noch etwas in eigener Sache: Ihnen ist möglicherweise aufgefallen, dass die vorliegende zm-Ausgabe nicht die gewohnte Papierqualität aufweist. Hintergrund ist ein Streik in der finnischen Papierindustrie, der inzwischen seit Dezember andauert. Das hat dazu geführt, dass unsere Druckerei das übliche, hochwertige Zeitschriftenpapier nicht mehr beziehen kann. Auch wenn es ja eher auf den Inhalt ankommen sollte, so spielen Haptik und Optik bei einer Zeitschrift doch eine nicht zu vernachlässigende Rolle. Wir hoffen aber darauf, Ihnen die zm baldmöglichst wieder mit dem gewohnten Papier liefern zu können. Viel Spaß bei der Lektüre. Sascha Rudat Chefredakteur Zeitgleich mit dem Erscheinen dieser zm-Ausgabe tritt in Deutschland die einrichtungsbezogene Impfpflicht in Kraft. Deutliche Mahnungen von verschiedenen Seiten – auch den zahnärztlichen Standesorganisationen auf Bundes- und Landesebene –, dass die Impfpflicht zu Versorgungsengpässen und schwierigen Situationen in den Praxen führen könnte, haben nicht zu einem Stopp geführt. Jetzt sind die Länder mit der Umsetzung und der Kontrolle der Impfpflicht am Zug. Die gute Nachricht: Es muss niemand zum heutigen Tag entlassen werden, weil er oder sie den erforderlichen Immunitätsausweis nicht vorlegt. Die schlechte: Es herrscht wieder einmal ein föderaler Flickenteppich bei den Regelungen und den zeitlichen Rahmenbedingungen. Die Gesundheitsministerien der Länder haben den zuständigen Behörden Vorgaben gemacht, die vor allem eines zeigen: Es gibt sehr viel Ermessensspielraum. Bei der Bewertung, ob ein Betretungs- und Tätigkeitsverbot für Ungeimpfte ausgesprochen wird, sollen die individuelle und die regionale Versorgungssituation Beachtung finden – mit entsprechenden Fristen zur Stellungnahme und Anhörung. In diesem Heft finden Sie eine Übersicht über die Regelungen in einigen Bundesländern. Falls Ihr Bundesland nicht dabei ist, ist es ratsam, auf die Website Ihres Gesundheitsministeriums zu schauen oder die Informationen Ihrer Zahnärztekammer zu verfolgen. Wir werfen außerdem den Blick in andere europäische Länder, wo es bereits eine Impfpflicht für Personal im Gesundheitswesen gibt. Keinen Ermessensspielraum kann es bei der Bewertung des Krieges in der Ukraine geben. Einen derartigen russischen Angriffskrieg in Europa haben wohl nur wenige für wahrscheinlich gehalten. In welchem Stadium sich der Krieg bei Erscheinen dieses Heftes befindet, ist kaum absehbar. Das aktuelle Vorgehen der russischen Armee lässt das Schlimmste befürchten. Fest steht, dass die Invasion in die Ukraine zu einer riesigen Welle der Solidarität geführt hat – in Deutschland und weltweit. Der ukrainisch-stämmige Zahnarzt Dimitri Schulz aus Stuttgart, der humanitäre Hilfe organisiert, berichtete der zm von den ersten Tagen des Krieges – nachzulesen in diesem Heft. Kurz darauf ist er wieder mit Hilfsgütern in die Ukraine gefahren. Wir hoffen, dass er wohlbehalten zurückkommt, und werden weiter über seine Aktivitäten berichten. Für Aufregung sorgte eine Meldung des ComputerMagazins c’t, wonach die Konnektoren des Herstellers secunet unbefugterweise Patientendaten protokollieren. Die hanebüchene Bewertung des Bundesdatenschutzbeauftragten Ulrich Kelber, dass die Praxen für dieses Problem verantwortlich seien, hat die KZBV postwendend zurückgewiesen. Einmal mehr werden von anderer Seite Foto: Lopata/axentis EDITORIAL | 03
RkJQdWJsaXNoZXIy MjMxMzg=