Topoll et al., 1988], das durch das DVT besser beurteilbar zu sein scheint [Walter et al., 2010], jedoch waren die in diesem Beitrag gezeigten Fälle durch die Kombination aus klinischer und röntgenologischer Diagnostik ausreichend beurteilbar, um eine Therapieplanung ohne DVT durchzuführen. Klinische Parameter, die im Rahmen der Fallselektion ebenfalls erfasst werden sollten, sind die Höhe des Wurzelstamms und die anatomische Gestaltung der Furkation (Furkationseingang, Wurzelspreizung) sowie das Vorliegen weiterer anatomischer Besonderheiten wie fusionierte Wurzeln [Walter et al., 2011; Sanchez-Perez und Moya-Villaescusa, 2009]. Nach der Anästhesie erfolgt bei einer beabsichtigten Entfernung einer der beiden bukkalen Wurzeln ein Ertasten der vestibulären Furkation. Wir halten es für ratsam, von der Furkation nach okklusal eine deutlich sichtbare Markierung mit einem wasserfesten Stift anzuzeichnen und diese Linie okklusal halbkreisförmig um die zu entfernende Wurzel zu verlängern. Das erleichtert die Orientierung beim Absetzen des zu entfernenden Zahnanteils. (Abbildung 1a). Anschließend verwenden wir eine Lindemannfräse (H162SL, Firma Komet Dental, Lemgo) in einem Schnelllaufwinkelstück und trennen die Wurzel mitsamt des Kronenanteils vorsichtig entlang der zuvor angezeichneten Linie ab. Um den zu erhaltenden Zahnanteil nicht unbeabsichtigt mit der Fräse zu beschädigen, bleibt die Orientierungslinie zunächst unangetastet (Abbildung 1b). Danach werden zunächst die dentogingivalen und die koronalen dentoalveolären Parodontalfasern der separierten Wurzel mit einem Periotom durchtrennt, anschließend wird die Wurzel mit Hebeln und Luxatoren gelockert. Falls erforderlich erfolgt die endgültige Entfernung mit einer Oberkiefer-Bajonettzange (Abbildung 1c). Fällt die Entscheidung zur Amputation der palatinalen oder der beiden bukkalen Wurzeln, wird der Zahn in der oben beschriebenen Vorgehensweise in mesio-distaler Richtung durchtrennt. Bei Belassen der palatinalen Wurzel scheint es nach unseren Erfahrungen ratsam, die beiden vestibulären Wurzeln nochmals zu trennen, sie dann jeweils vorsichtig zu lockern und einzeln zu extrahieren. Bei der nachfolgenden prothetischen Versorgung ist auf gute Approximalkontakte und das Vermeiden starker Laterotrusionskontakte zu achten. Nach der Wurzelamputation erfolgte in allen hier dargestellten Fällen nach etwa vier Wochen Ausheilzeit die Abb. 1c: entfernte Wurzel Alle Fotos: Praxis Dres. König/Antritter ZUM EINSATZ VON WURZELAMPUTATIONEN Heute liegt die Prognose für den langfristigen Erhalt endodontisch behandelter Zähne bei bis zu 93 Prozent [Ng et al., 2010]. Prognosen sind abhängig von der Qualität der endodontischen Behandlung, aber auch von weiteren Faktoren wie der koronalen postendodontischen Versorgung [Ng et al., 2008; Hommez et al., 2002; Gillen et al., 2011; Tang et al., 2010] oder der parodontalen Situation der Zähne. Vor allem das Ausmaß eines möglichen Furkationsbefalls beeinflusst die Prognose eines Molaren deutlich [Dannewitz et al., 2006], da die anatomischen Verhältnisse die PlaqueAkkumulation begünstigen. Um die Prognose des Zahnes zu verbessern, kommen daher bei ausgedehnten Befunden auch resektive Maßnahmen wie die Amputation einzelner Wurzeln zum Einsatz [Huynh-Ba et al., 2009]. Wurzelamputationen können jedoch auch bei anderen Indikationen zum Einsatz kommen, die die Prognose eines Zahnes negativ beeinflussen. Beispiele sind tiefe Kronen-Wurzel-Frakturen und nicht korrigierbare endodontische Misserfolge einzelner Wurzeln. In diesen Fällen können Wurzelamputationen eine Therapieoption zur Erhaltung schwer geschädigter Zähne als funktionelle Kaueinheit darstellen. DR. ACHIM KÖNIG Endodontische SchwerpunktpraxisKurbrunnenstr. 9, 67098 Bad Dürkheim rezeption@koenig-zahnaerzte.de Foto: Hans-Georg Merkel zm112, Nr. 6, 16.3.2022, (523) ZAHNMEDIZIN | 45
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