Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 6

zm112, Nr. 6, 16.3.2022, (530) STEUERRECHT Was kann ein spezialisierter Steuerberater bieten? Bernhard Fuchs, Marcel Nehlsen Jede Zahnarztpraxis muss ihren steuerlichen Verpflichtungen, etwa der Erstellung des Jahresabschlusses, den monatlichen Gehaltsabrechnungen und der Finanzbuchhaltung, nachkommen und arbeitet dafür mit Experten zusammen. Warum die Wahl eines auf Zahnarztpraxen spezialisierten Steuerberaters Sinn macht. Wer als Praxisinhaber an einer kostengünstigen Erledigung dieser Basisarbeit interessiert ist, kann seine Wahl nach dem Honorar treffen, das sich bei Steuerberatern zwar grundsätzlich an der Steuerberatervergütungsverordnung orientiert, aber trotzdem unterschiedlich hoch ausfallen kann. Wer die laufenden Praxiszahlen allerdings als Controlling-Tool und Entscheidungsgrundlage betriebswirtschaftlich nutzen will, ist mit einem spezialisierten Berater besser aufgestellt. Jener kennt die Abläufe und praxisspezifischen Kostenpunkte, unterhält ein Netzwerk von Experten und meist auch eigene Daten für das Benchmarking. DIE PRAXISSOFTWARE DIENT ALS „FRÜHWARNSYSTEM“ Die Finanzbuchhaltung sollte so aufgebaut werden, dass eine laufende Analyse der Praxiszahlen möglich ist – das beginnt bei der differenzierten Verbuchung der Einnahmen und Ausgaben. Arbeitet die Praxis zum Beispiel mit einem Eigenlabor, ist es wichtig, beim Einkauf zwischen Materialien für die Praxis – also die laufende Patientenbehandlung – und für das Eigenlabor zu unterscheiden. Das hat auch steuerliche Gründe, denn aus den Rechnungen für Materialien des Eigenlabors kann man häufig Vorsteuer gegenüber dem Finanzamt geltend machen. Andererseits sind Materialien fürs Eigenlabor, genauso wie Fremdlaborrechnungen und Implantate als durchlaufende Posten zu behandeln. Nach deren Abzug lässt sich das so ermittelte zugeflossene zahnärztliche Honorar in der Finanzbuchhaltung mit dem abgerechneten Honorar laut Praxissoftware abgleichen. Mit diesem Ansatz kann man prüfen, wie sich die zufließenden Praxisumsätze in den nächsten ein bis zwei Quartalen entwickeln. Die Praxissoftware dient in Kombination mit der Finanzbuchhaltung somit als „Frühwarnsystem“. Die Vorschau auf die Entwicklung der Umsätze wiederum hilft dabei, praxisrelevante Entscheidungen zu treffen. Werden die laufenden Instandhaltungs- und Wartungskosten für Praxisgeräte getrennt von den restlichen Instandhaltungskosten, zum Beispiel für Räume, verbucht, lässt sich deren Entwicklung beobachten. Sofern die BERNHARD FUCHS Kanzlei Fuchs & Stolz, Volkach Steuerberater / Zahnärzteberatung b.fuchs@fuchsundstolz.de Foto: privat Foto: AdobeStock_M.Dörr & M.Frommherz 52 | PRAXIS

RkJQdWJsaXNoZXIy MjMxMzg=