Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 6

zm112, Nr. 6, 16.3.2022, (552) diese dagegen eine echte Hürde. Und anders als in anderen Ländern scheinen Einkommensunterschiede in Deutschland kaum ein relevanter Faktor zu sein. Bei der Digitalisierung liegen viele Gesundheitssysteme zurück. Einfache Ansätze wie Video-Sprechstunden, eine E-MailKommunikation oder der Online-Abruf von Ergebnissen seien teilweise noch nicht umfassend etabliert. Auch in Deutschland könnten diesbezüglich noch Potenziale gehoben werden. Zudem haben Patienten im deutschen Gesundheitssystem europaweit den schnellsten Zugang zu innovativen Arzneimitteln. In anderen europäischen Ländern seien nicht alle neuen Medikamente verfügbar oder kämen erst viel später in die Versorgung. Ein weiterer Punkt: die geringe Quote von Menschen mit privater Zusatzversicherung: In Belgien hatten 2020 insgesamt 98 Prozent der Bevölkerung solche Policen, in Frankreich 95,5 Prozent, in Deutschland nur 24,9 Prozent. Fazit der WIP-Studie: Kollektiv finanzierte Gesundheitssysteme bieten keinen Schutz vor Versorgungsunterschieden. Das deutsche duale Gesundheitssystem dagegen biete allen Versicherten ein hohes Versorgungsniveau, die im europäischen Vergleich größte Wahl- und Therapiefreiheit und einen vergleichsweise kaum beschränkten Zugang zu ärztlichen Leistungen und Innovationen. Zudem hätten die Patienten kurze Wartezeiten. Den Autoren zufolge bieten Einheitssysteme keinen besseren, sondern gerade für einkommensschwache Bevölkerungsschichten einen schlechteren Zugang zur Gesundheitsversorgung als das duale Gesundheitssystem in Deutschland. pr In der WIP-Untersuchung betrachtet wurden die Länder Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Island, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien und Ungarn. Österreich (Bachner et al. 2018, S. 97) Polen (Sowada et al. 2019, S. 86) Portugal (Fiorentino 2019, S. 102) Schweden (Commonwealth Fund 2020, S. 184) Schweiz (BAG 2020, S. 13) Slowakei (Tambor et al. 2021, S. 18) Slowenien (Tambor et al. 2021, S. 18) Spanien (Bernal-Delgado et al. 2018, S. 67) Tschechien (Tambor et al. 2021, S. 15) Ungarn (Tambor et al. 2021, S. 16) Hinweis: Wechselkurse am 01.02.2022. Die Tabelle stellt lediglich eine grobe Übersicht dar. Für Details zu Befreiungsregelungen, Zuzahlungsobergrenzen oder bevölkerungsgruppenspezifischen Regelungen siehe die entsprechenden Quellen. Quelle: WIP Zuzahlung beim Hausarzt 11,70 Euro jährlich (Serviceentgelt für e-card) Keine 4,50 Euro pro Besuch 150 SEK bis 300 SEK (ca. 15 Euro bis 30 Euro) 300 CHF (ca. 290 Euro) pro Jahr (Franchise) + 10 % der Kosten oberhalb des Franchise (max. 700 CHF (ca. 670 Euro)) Keine 10 % bis 90 % der Kosten der Behandlung Keine Keine Keine Zuzahlung beim Facharzt 11,70 Euro jährlich (Serviceentgelt für e-card) Keine 7 Euro pro Besuch Ohne Überweisung vom Hausarzt: 200 SEK bis 400 SEK (ca. 20 Euro bis 40 Euro) Mit Überweisung: 0 SEK bis 400 SEK (ca. 0 Euro bis 40 Euro) 300 CHF (ca. 280 Euro) pro Jahr (Franchise) + 10 % der Kosten oberhalb des Franchise (max. 700 CHF (ca. 650 Euro)) Keine 10 % bis 90 % der Kosten der Behandlung Keine Keine Keine Zuzahlung bei Krankenhausaufenthalt 9,58 Euro bis 12,16 Euro pro Tag Keine 4,50 Euro pro Besuch, unterschiedliche Zuzahlungen bei Besuch der Notaufnahme 50 SEK bis 100 SEK pro Tag (ca. 5 Euro bis 10 Euro) 300 CHF (ca. 280 Euro) pro Jahr (Franchise) + 10 % der Kosten oberhalb des Franchise (max. 700 CHF (ca. 650 Euro)) + 15 CHF (ca. 14 Euro) pro Tag Keine 10 % bis 90 % der Kosten der Behandlung Keine Keine Keine 74 | POLITIK

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