zm112, Nr. 6, 16.3.2022, (560) 33. Änderungsvereinbarung zum BMV-Z Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV), K. d. ö. R., Köln und der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband), K. d. ö. R., Berlin vereinbaren Folgendes: Änderung der Anlage 11 und 11a BMV-Z hier: Implementierungskosten – Klarstellung des Standortbezugs ARTIKEL 1 Mit der vorliegenden Vereinbarung nehmen die Vertragspartner vor dem Hintergrund aufgetretener Nachfragen aus dem Kreis der Normadressaten klarstellende Regelungen in den Anlagen 11 und 11a zum BMV-Z dahingehend auf, dass die in den folgenden Artikeln näher bezeichneten Pauschalen nicht einmal je Vertragszahnarztpraxis, sondern je Konnektor-Standort gezahlt werden. Soweit Ansprüche auf die Pauschalen zeitlich vor dieser Klarstellung nicht für alle Konnektor-Standorte geltend gemacht worden sind, können entsprechende Nachforderungen geltend gemacht werden. § 6 Absatz 4 Satz 1 Anlage 11 gilt mit der Maßgabe, dass die Jahresfrist mit Inkrafttreten der vorliegenden Vereinbarung zu laufen beginnt. ARTIKEL 2 – ANLAGE 11 § 2 Absätze 4a, 4c und 4e werden wie folgt gefasst: (4a) 1Als Erstausstattung für die Infrastrukturerweiterung KIM sowie für die Anwendungen NFDM und eMP werden jeweils je Konnektor-Standort Updatekosten für die Aufrüstung des VSDM-Konnektors1 zum eHealth-Konnektor gem. § 2 Abs. 1 und Kosten für die Implementierung der Anwendungen in die Praxis-IT übernommen. 2Hierzu werden jeweils Pauschalen in Anlage 11a BMV-Z festgelegt. 3Die Pauschalen umfassen im Einzelnen – das Update für die Aufrüstung des Konnektors zum eHealth-Konnektor, – das Modul NFDM inkl. Integration in die Praxis-IT, – das Modul eMP inkl. Integration in die Praxis-IT, – Installation der Updates inkl. Schulung sowie – Ausfallzeiten der Vertragszahnarztpraxis aufgrund der Installation der Updates. (4c) 1Als Erstausstattung für die Anwendung ePA werden jeweils je Konnektor-Standort Updatekosten für die Aufrüstung des eHealth-Konnektors zum ePA-fähigen-Konnektor gem. § 2 Abs. 1 und Kosten für die Implementierung der Anwendung in die Praxis-IT übernommen. 2Hierzu werden jeweils Pauschalen in Anlage 11a BMV-Z festgelegt. 3Die Pauschalen umfassen im Einzelnen – das Update für die Aufrüstung des eHealth-Konnektors zum ePA-fähigen Konnektor, – das Modul ePA inkl. Integration in die Praxis-IT, – Installation des Updates inkl. Schulung sowie – Ausfallzeiten der Vertragszahnarztpraxis aufgrund der Installation des Updates. (4d) 1Als Erstausstattung für die Anwendung E-Rezept werden jeweils je Konnektor-Standort Kosten für die Implementierung der Anwendung in die Praxis-IT übernommen. 2Hierzu wird eine Pauschale in Anlage 11a BMV-Z festgelegt. 3Die Pauschale umfasst im Einzelnen - das Modul E-Rezept inkl. Integration in die Praxis-IT, - Installation des Updates inkl. Schulung sowie - Ausfallzeiten der Vertragszahnarztpraxis aufgrund der Installation des Updates. 1 VSDM-Konnektor wird auch als PTV1 bezeichnet. 82 | BEKANNTMACHUNGEN
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