Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 7

zm112, Nr. 7, 1.4.2022, (606) TELEMATIKINFRASTRUKTUR BMG stellt klar: E-Rezept und eAU werden wie geplant fortgeführt Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat anlässlich der öffentlichen Berichterstattung in einem Schreiben an die Gesellschafter der gematik klargestellt, dass weder die Einführung noch die Testphasen zur elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) und zum elektronischen Rezept (E-Rezept) gestoppt wurden, sondern wie geplant weiterlaufen. Darauf weist die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) hin. Zuvor war es zur Verwirrung um die e-Health-Anwendungen gekommen. In der Klarstellung des BMG heißt es daher: Ab dem 1. Juli 2022 muss die elektronische Bescheinigung von Arbeitsunfähigkeit verbindlich angewendet werden. Die Tests für das Arbeitgeberverfahren wurden dagegen bis zum 31. Dezember 2022 verlängert. Sofern noch nicht geschehen, sollten sich Zahnarztpraxen bereits heute mit der notwendigen Technik ausstatten und insbesondere einen KIM-Dienst installieren, empfiehlt die KZBV. Die Kommunikation im Medizinwesen (KIM) ist auch die Basis für das elektronische Beantragungs- und Genehmigungsverfahren (EBZ), das ab dem 1. Juli 2022 und mit einer einjährigen Einführungsphase an den Start gehen soll. 100 ZAHNARZTPRAXEN ZUR ERPROBUNG ANGEMELDET Mit dem EBZ wird es möglich, genehmigungspflichtige Behandlungspläne für Parodontalerkrankungen, Zahnersatz, Kiefergelenkserkrankungen und Kieferorthopädie direkt aus der Praxissoftware via KIM an die Krankenkasse zu verschicken und von ihnen entsprechende Rückmeldungen zu empfangen. Auch die Testphase für das E-Rezept läuft planmäßig weiter. Rund 100 Zahnarztpraxen hätten sich bereits für die Erprobung angemeldet und wollten frühzeitig erste Erfahrungen mit dem E-Rezept sammeln, teilt die KZBV mit. Praxen, die bereits E-Rezepte erstellt haben, berichten den Angaben zufolge über ein zufriedenstellendes Handling der Praxissoftware im Alltag. Insgesamt seien bislang über 4.000 elektronische Rezepte eingelöst worden, überproportional viele von Zahnarztpraxen. LL KZBV nimmt Anmeldungen entgegen Die KZBV dankt den beteiligten Zahnärztinnen und Zahnärzten sowie den KZVen für das Engagement und ruft Praxen auf, Erfahrungen mit dem E-Rezept zu sammeln und sich für die Testphase anzumelden. Anmeldungen mit Angaben zur Praxis und zur PVS werden unter telematik@kzbv.de entgegengenommen. Mit der Teilnahme erhalten die Praxen Unterstützung von den PVS-Herstellern, zudem kümmert sich die gematik darum, dass vor Ort möglichst viele Apotheken E-Rezept-fähig sind. Adobe Stock_vegefox.com Seit Januar können GKV-Versicherte auch das elektronische Zahnbonusheft (eZahnbonusheft) als digitale Anwendung der ePA nutzen. Es besitzt zusätzlich eine automatisierte Erinnerungsfunktion. 16 | POLITIK

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