Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 7

zm112, Nr. 7, 1.4.2022, (618) BERATUNGEN ÜBER EINE ALLGEMEINE IMPFPFLICHT Rechtliche Bedenken, Papiermangel und keine Lust mehr auf Corona Insgesamt fünf Initiativen liegen zur allgemeinen Impfpflicht vor. Die Meinungen sind geteilt, auch innerhalb der Fraktionen. Hinzu kommen rechtliche Bedenken, organisatorische Probleme und Verdruss. Der Bundestag wird wohl im April über die Einführung einer allgemeinen Corona-Impfpflicht abstimmen, ohne die sonst üblichen Fraktionsvorgaben. iese fünf Initiativen liegen auf dem Tisch: \ Gesetzesentwurf von Abgeordneten der Ampel zur allgemeinen COVID-Impfpflicht ab 18: Erweiterung der Impfkampagne, Beratungsmöglichkeiten, verpflichtender Impfnachweis ab dem 1. Oktober 2022 \ Gesetzesentwurf zur verpflichtenden Impfberatung und altersbezogene Impfpflicht ab 50 (Gruppe von Parlamentariern der Ampel um den FDP-Abgeordneten Andrew Ullmann): Verpflichtende Impfberatung für alle Erwachsene, altersbezogene Impfpflicht ab 50 unter Vorbehalt, Bundestag entscheidet, ob die epidemische Lage die Impfpflicht notwendig macht. \ Antrag Impfvorsorgegesetz (CDU/CSU-Fraktion): Es soll zunächst ein Impfregister aufgebaut werden. Zudem soll es einen „gestuften Impfmechanismus” geben, der vom Bundestag ausgelöst werden kann, wenn sich die Corona-Lage verschärft. Möglich wäre dann auch eine gestaffelte Impfpflicht für bestimmte Altersgruppen. \ Antrag Erhöhung der Impfbereitschaft ohne Impfverpflichtung (Parlamentarier um den FDP-Abgeordneten Wolfgang Kubicki und den Linken-Abgeordneten Gregor Gysi): Impfbereitschaft stärken, aber Nein zur Impfpflicht. \ Antrag gegen gesetzliche Impfpflicht (AfD): Eigener Antrag der Partei mit Ablehnung der Pflicht. VERFASSUNGSRECHTLER HABEN BEDENKEN Das rechtliche Für und Wider stand im Fokus einer Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestages am 21. März. Experten hatten vor allem praktische und rechtliche Bedenken gegenüber einer allgemeinen Impfpflicht. Sie rieten dazu, eine verpflichtende Impfung überzeugend zu begründen, um eine Niederlage vor Gericht zu verhindern. 28 | POLITIK

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