Nach Ansicht des Medizinrechtlers Prof. Dr. Josef Franz Lindner, Universität Augsburg, wäre eine zeitnah umgesetzte allgemeine Impfpflicht als „Vorratsimpfpflicht“ verfassungsrechtlich problematisch. Den Gesetzgeber treffe die Pflicht zur Schaffung eines Vorratsgesetzes, nicht die einer Vorratsimpfpflicht „ins Blaue“ hinein. Auch Dr. Robert Seegmüller, Richter am Bundesverwaltungsgericht und Vizepräsident des Verfassungsgerichtshofes Berlin, hält die allgemeine Impfpflicht ab 18 Jahren derzeit für verfassungsrechtlich nicht ausreichend begründet. Es gelinge nicht, die Verhältnismäßigkeit des Eingriffs darzulegen. Der Rechtsexperte Franz Mayer, Universität Bielefeld, kam hingegen zu dem Schluss, dass eine Impfpflicht ab 18 Jahren am besten den verfassungsrechtlichen Anforderungen entspricht. Dass es keine letzten medizinischen Gewissheiten gebe, bedeute nicht, dass nicht gehandelt werden solle, sagte Mayer. Der Verwaltungsrechtler Prof. Dr. Hinnerk Wissmann, Münster, riet nachdrücklich zu einfachen und unbürokratischen Lösungen. Bei einer Beratungspflicht stelle sich zum Beispiel die Frage, wer das praktisch machen soll. PROBLEM IST AUCH DER PAPIERMANGEL Auf ganz andere Schwierigkeiten wies der GKV-Spitzenverband in seiner Stellungnahme hin: So sei nicht sicher, ob es überhaupt ausreichend Papier für die notwendigen 60 Millionen Anschreiben an die Versicherten gibt, führte der Verband angesichts des coronabedingten Papiermangels in Europa an. Den Krankenkassen würden gegenüber ihren Versicherten umfangreiche Erhebungs-, Prüf- und AUS IN ÖSTERREICH UND GROßBRITANNIEN Österreich hat die gerade erst im Land eingeführte und erst seit 6. Februar geltende allgemeine Impfpflicht am 9. März wieder gekippt. Zuvor hatte das Parlament einem Gesetzesentwurf zur Impfpflicht als erstes land in der EU mit breiter Mehrheit zugestimmt. Demnach sollten alle in Österreich wohnenden Menschen über 18 gegen das Corona-Virus geimpft sein. Die Impfpflicht war zunächst bis zum 31. Januar 2024 befristet. Grund für die Aussetzung: Die getroffene Regelung sei angesichts der OmikronVariante mit milderen Verläufen nicht verhältnismäßig. Die Politik folgte damit dem Bericht einer Expertenkommission. In drei Monaten soll im Land neu über eine mögliche Impfpflicht entschieden werden. In Großbritannien sollte zum 1. April eine Corona-Impfung für Gesundheitsberufe im staatlichen Gesundheitsdienst NHS obligatorisch werden. Die Regelung wurde vom Gesundheitsministerium kurzfristig ausgesetzt. Als Grund wurde ebenfalls die fehlende Verhältnismäßigkeit angesichts sinkender Infektionszahlen genannt, auch sei die Auslastung in der Intensivmedizin nicht mehr besorgniserregend. zm112, Nr. 7, 1.4.2022, (619) DYNEXIDIN® FORTE. Zus.: 100 g enthalten: Wirkstoff: Chlorhexidinbis (D-gluconat) 0,2 g; weitere Bestandt.: Glycerol, Macrogolglycerolhydroxystearat (Ph. Eur.), Minzöl, Pfefferminzöl, gereinigtes Wasser. Enthält Macrogolglycerolhydroxystearat und Menthol. Anw.: vorübergehend zur Verminderung von Bakterien in der Mundhöhle, als unterstützende Behandlung zur mechanischen Reinigung bei bakteriell bedingten Entzündungen des Zahnfleisches und der Mundschleimhaut sowie nach chirurgischen Eingriffen am Zahnhalteapparat. Bei eingeschränkter Mundhygienefähigkeit. Gegenanz.: Nicht anwenden bei Überempfindlichkeit gegen Chlorhexidin oder einen der sonstigen Bestandteile, bei schlecht durchblutetem Gewebe in der Mundhöhle, am Trommelfell, am Auge und in der Augenumgebung, bei offenen Wunden und Geschwüren in der Mundhöhle (Ulzerationen), bei Säuglingen und Kleinkindern unter 2 Jahren (aufgrund altersbedingter mangelnder Kontrollfähigkeit des Schluckreflexes und Gefahr eines Kehlkopfkrampfes). Nebenw.: selten: kurzzeitige Beeinträchtigung des Geschmacksempfindens, vorübergehendes Taubheitsgefühl der Zunge und vorübergehende Verfärbungen von Zunge sowie Zähnen und Restaurationen. Nicht bekannte Häufigkeit: Überempfindlichkeitsreaktionen gegen Bestandteile des Arzneimittels; vorübergehend oberflächliche, nicht blutende Abschilferungen der Mundschleimhaut, anaphylaktische Reaktionen (bis zum anaphylaktischen Schock). Ständiger Gebrauch ohne mechanische Reinigung kann Blutungen des Zahnfleisches fördern. Stand: März 2021. Chemische Fabrik Kreussler & Co. GmbH, D-65203 Wiesbaden. www.kreussler-pharma.de Ihr persönlicher Kontakt: 0611– 9271 901 oder info@kreussler.com DYNEXIDIN® FORTE 0,2% In jeder Größe die richtige CHX-Wahl! 1 L und 5 L Großflasche für die Behandlung in der Praxis 300ml Flasche für die PatientenNachsorge zu Hause POLITIK | 29
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