zm112, Nr. 8, 16.4.2022, (756) und Treibstoff immer überkompensiert. Deshalb wurden umsatzsteuerliche Effekte mangels Relevanz hier nicht dargestellt. LÖSUNGEN NACH MAß SIND MACHBAR Es zeigt sich, dass eine PKW-Überlassung bei einem niedrigen Bruttolistenpreis Vorteile für den Arbeitnehmer und den Arbeitgeber bringt. Da Zuzahlungen des Arbeitnehmers für die Überlassung etwa durch eine teilweise Gehaltsumwandlung möglich sind, sind „maßgeschneiderte Lösungen“ machbar. Hinzu kommt, dass durch eine PKWÜberlassung eine stärkere emotionale Bindung des Arbeitnehmers an die Praxis erfolgt. Zudem können Sie diesen PKW mit Werbung für Ihre Praxis versehen. Dies führt dazu, dass der Arbeitnehmer ein Statussymbol „Firmenwagen“ fährt. Meist wird es sinnvoll sein, solche Fahrzeuge zu leasen, damit Sie diese nach dem Auslaufen des Leasingvertrags problemlos wieder zurückgeben können, falls keine Überlassung an diesen oder an andere Mitarbeiter mehr gewünscht ist. Die Spielregeln bei einer PKW-Überlassung müssen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer sauber schriftlich vereinbart werden. Dabei müssen Rechte und Pflichten klar geregelt sein. Im Übrigen empfiehlt es sich eine Begrenzung der jährlichen Kilometerzahl festzulegen. In Anbetracht der derzeitigen Preisentwicklung für Treibstoffe ist auch eine Begrenzung der jährlichen Treibstoffkosten prüfenswert. \ Darstellung des Arbeitgeberaufwands in Prozent für eine entsprechende Nettolohnerhöhung bei einem Arbeitnehmer mit Lohnsteuerklasse V Art der Zuwendung Bruttolohnerhöhung Nutzungsüberlassung für einen PKW mit einem Bruttolistenpreis gemäß den oben genannten Beispielen: - mit Verbrennungsmotor - mit Elektroantrieb - alle anderen unten genannten Zuwendungen Damit wird das enorme Einsparpotenzial beim Arbeitgeber durch begünstigte Zuwendungen gut erkennbar. Tab. 2, Quelle: Fuchs/Nehlsen Gesamtarbeitgeberaufwand in Prozent 302 Prozent 143 Prozent 118 Prozent 100 Prozent WEITERE SACHZUWENDUNGEN Diese Sachzuwendungen können Arbeitgeber zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn steuer- und sozialversicherungsfrei anbieten: \ Fahrtkostenzuschuss für Fahrten von der Wohnung zur Ersten Tätigkeitsstätte (Praxis) mit öffentlichen Verkehrsmitteln \ Nutzungsüberlassung E-Bike \ Nutzungsüberlassung Handy, Laptop und PC zur privaten Nutzung \ Zertifizierte Präventionskurse und Leistungen zur Gesundheitsförderung wie Rückentraining, Yoga, Physiotherapie (bis zu 600,00 Euro pro Jahr) \ Betrieblich veranlasste Arbeitsmittel und Fortbildungskosten \ Weitere Sachzuwendungen wie Gutscheine (bis zu 50,00 Euro im Monat) \ Kinderbetreuungskosten für noch nicht schulpflichtige Kinder Soweit keine Eurobeträge genannt sind, grundsätzlich unbeschränkt. Alle Angaben beziehen sich auf das Jahr 2022. MARCEL NEHLSEN Steuerberater, Diplom-Finanzwirt & Fachberater für das Gesundheitswesen Kanzlei Laufenberg Michels und Partner, Köln nehlsen@laufmich.de Foto: privat 54 | PRAXIS
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