Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 8

zm112, Nr. 8, 16.4.2022, (767) EMPFEHLUNGEN ZUR ANALOGABRECHNUNG Analoge Leistung gemäß § 6 Abs. 1 GOZ Befunderhebung und Erstellung eines Parodontalstatus gemäß S3-Leitlinie Parodontologisches Aufklärungs- und Therapiegespräch Patientenindividuelle Mundhygieneunterweisung Antiinfektiöse Therapie, einwurzeliger Zahn Antiinfektiöse Therapie, mehrwurzeliger Zahn Befundevaluation (BEV) nach AIT/Geb.-Nrn. 4090/4100 GOZ Mundhygienekontrolle im Rahmen der unterstützenden Parodontitistherapie Mundhygieneunterweisung im Rahmen der unterstützenden Parodontitistherapie Nichtchirurgische subgingivale Belagentfernung, einwurzeliger Zahn Nichtchirurgische subgingivale Belagentfernung, mehrwurzeliger Zahn Untersuchung des Parodontalzustands, vergleichende Auswertung und Patienteninformation im Rahmen der unterstützenden Parodontitistherapie * Um die BEMA-Punktzahlen in Euro-Beträge umzusetzen, wurde der PAR-Punktwert der Kassengruppe 1/Primärkassen in Nordrhein (1,1746 €, Stand Februar 2022) zugrunde gelegt. Hinweis: Die in der vorstehenden Tabelle nicht enthaltenen, den Bema-Positionen PSI, CPTa, CPTb, UPTc, UPTd, 111 und 108 entsprechenden Privatleistungen können nach den originären Geb.-Nrn. der GOZ berechnet werden. Ein Ausgleich des Honorarunterschieds zwischen Bema- und GOZ-Vergütung kann über eine Vereinbarung nach § 2 Abs. 1 GOZ erfolgen. Weicht der Inhalt der erbrachten Leistung so stark von der in der GOZ beschriebenen Leistung ab, dass er von der Leistungsbeschreibung nicht mehr erfasst ist, steht auch für diese Leistungen die Berechnung nach § 6 Abs. 1 GOZ offen. Andernfalls können Besonderheiten ggf. über § 5 GOZ bei der Faktorbemessung Berücksichtigung finden. Siehe auch https://www.bzaek.de/goz/stellungnahmen-zur-goz/stellungnahme/gebuehrenrechtliche-einordnung-der-s3-leitlinie-die-behandlung-von-parodontitisstadium-i-bis-iii.html Quelle: BZÄK BEMA-Leistung Befunderhebung und Erstellung eines Parodontalstatus (Nr. 4) Parodontologisches Aufklärungs- und Therapiegespräch (ATG) Patientenindividuelle Mundhygieneunterweisung (MHU) Antiinfektiöse Therapie (AIT a) Antiinfektiöse Therapie (AIT b) Befundevaluation (BEV a und b) nach AIT/CPT Mundhygienekontrolle (UPT a) Mundhygieneunterweisung (UPT b) Subgingivale Instrumentierung (UPT e) Subgingivale Instrumentierung (UPT f) Untersuchung des Parodontalzustands, die hierzu notwendige Dokumentation des klinischen Befunds umfasst die Sondierungstiefen und die Sondierungsblutung, die Zahnlockerung, den Furkationsbefall, den röntgenologischen Knochenabbau sowie die Angabe des Knochenabbaus in Relation zum Patientenalter (%/Alter). Die erhobenen Befunddaten werden mit den Befunddaten der Untersuchung nach Nr. UPT d verglichen. Dem Versicherten werden die Ergebnisse erläutert und es wird mit ihm das weitere Vorgehen besprochen (UPT g). BEMAVergütung* 51,68 € 32,89 € 52,86 € 16,44 € 30,54 € 37,59 € 21,14 € 28,19 € 5,87€ 14,10 € 37,59 € Beispiel für eine nach § 6 Abs. 1 GOZ vergleichbare GOZ-Leistung Geb.-Nr. 9000a 9040a 9150a 9060a 9020a 9040a 9160a 9090a 9003a 9050a 9150a Faktor 1,1 1,0 1,4 1,0 1,1 1,1 1,2 1,3 1,1 1,0 1,0 Gebühr GOZ 54,69 € 35,21 € 53,15 € 19,36 € 31,86 € 38,73 € 22,27 € 29,25 € 6,19€ 17,60 € 37,96 € PRAXIS | 65

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