Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 8

zm112, Nr. 8, 16.4.2022, (710) NEWS FAKE NEWS GEFÄLSCHTER ZM-ARTIKEL IM UMLAUF Fake News machen auch vor der zm nicht halt. Seit Anfang April kursieren E-Mails mit einem PDF-Anhang, der eine Meldung von zm-online.de zeigen soll. Diese Nachricht stand aber nie auf dem News-Portal der zm, sondern ist frei erfunden. Foto: Symbolbild AdobeStock_MclittleStock „Privatuniversität kauft Zentrum für Zahn-, Mundund Kieferheilkunde der Universität Ulm“ lautet die Überschrift der gefälschten Meldung. Danach soll die Danube Private University im österreichischen Krems die ZMK der Universität Ulm übernommen haben – für einen Euro. Die Verantwortlichen in Krems und Ulm werden umfassend zitiert – was komplett erfunden ist. „Eine derartige Meldung stand nie auf unserer Nachrichtenseite. Es ist eine Fälschung, die sich mit einem Blick auf unsere Artikel in zm-online schnell entlarven lässt“, erklärte zm-Chefredakteur Sascha Rudat. Da die gefälschte PDF erstmals Anfang April in Krems auftauchte, besteht der Verdacht, dass es sich um einen AprilScherz von Studierenden handeln könnte, der in der Folge aber weitere Kreise zog. Bekannt hat sich allerdings bis Redaktionsschluss niemand dazu. sr BMG ZU KONNEKTOREN LEISTUNGSERBRINGER NICHT FÜR DATENSCHUTZPANNE VERANTWORTLICH Die (Zahn-)Ärzteschaft ist nicht für die Datenschutzpanne bei Konnektoren des Herstellers secunet verantwortlich. Das bestätigte das Bundesgesundheitsministerium (BMG) in einem Schreiben und stützt damit die Auffassung der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV). „Nach Auffassung des Bundesministeriums für Gesundheit sind die Leistungserbringer für die oben genannte Datenverarbeitung nicht datenschutzrechtlich verantwortlich. Die Speicherung von Daten im Sicherheitsprotokoll der Konnektoren des Herstellers secunet ist kein Datenverarbeitungsvorgang, der nach § 307 Abs. 1 SGB V in die Verantwortlichkeit der Leistungserbringer fällt“, stellte das BMG in einem Schreiben vom 28. März an KZBV, Bundeszahnärztekammer, Kassenärztliche Bundesvereinigung und Bundesärztekammer klar. „Wir freuen uns, dass in dieser Sache jetzt Klarheit herrscht. Das BMG teilt damit die Auffassung, die die KZBV von Anfang an vertreten hat“, erklärte der stellvertretende KZBV-Vorsitzende Dr. KarlGeorg Pochhammer gegenüber der zm. Weiter heißt es in dem Schreiben des BMG: „Die Leistungserbringer können über die Mittel der Datenverarbeitung für das Sicherheitsprotokoll der Konnektoren jedoch gerade nicht mitentscheiden und haben darauf auch keinen Einfluss.“ Außerdem wird daraufhin verwiesen, dass die infrage stehende Datenverarbeitung den Spezifikationen der gematik widerspreche und auch nicht den von dem gesetzlichen Regelwerk der Telematikinfrastruktur vorausgesetzten Datenverarbeitungsvorgängen für den ordnungsgemäßen Betrieb und die Nutzung der Telematikinfrastruktur entspreche. „Die Datenspeicherung im Sicherheitsprotokoll der Konnektoren ist vielmehr der Sphäre des Herstellers zuzuordnen“, heißt es in dem Brief. Aufforderung der KZBV Im Februar war bekannt geworden, dass die Konnektoren des Herstellers secunet unbefugterweise Patientendaten protokollierten. Das hatte das Magazin c’t berichtet (zm 6/2022). Die Bewertung des Bundesbeauftragen für Datenschutz und Informationsfreiheit (BfDI), Prof. Ulrich Kelber, sah dem Bericht zufolge die Arzt- und Zahnarztpraxen in der Verantwortung. Dies hatte die KZBV umgehend zurückgewiesen. „Die Hersteller von Konnektoren dürfen keinen Zugriff auf personenbezogene Logdaten erhalten“, hatte Pochhammer betont. Das sei in den Produkt-Spezifikationen klar ausgeschlossen und werde im Rahmen der Zulassung von der gematik und dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) geprüft. Die KZBV hatte deshalb am 14. März in einer Gesellschafterversammlung der gematik vom BMG eine schriftliche Klarstellung gefordert. Diese ist dann 14 Tage später erfolgt. sr 08 | NACHRICHTEN

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