gegen eine verpflichtende Impfung und machten dabei neben medizinischen auch rechtliche Bedenken geltend. GEGENSEITIGE VORWÜRFE VON SPD UND UNION Heftig gestritten wurde auch über das Abstimmungsverfahren selbst. Befürworter der Impfpflicht aus SPD, Grünen und FDP wollten verhindern, dass über den Kompromiss-Antrag für die Pflicht ab 60 Jahren zuerst abgestimmt wird, weil sie sich bei umgekehrter Reihenfolge mehr Stimmen erhofften. Eine Mehrheit der Parlamentarier hatte aber dagegen votiert. Für eine allgemeine Impfpflicht hatten sich zuvor Bundeskanzler Olaf Scholz und Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (beide SPD) ausgesprochen. Mit dem Scheitern der Anträge wird es zum jetzigen Zeitpunkt keine über die seit Mitte März geltende Impfpflicht für Beschäftigte in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen hinausgehende Impfverpflichtung für die Bevölkerung in Deutschland geben. pr STATEMENT DER BUNDESZAHNÄRZTEKAMMER BZÄK FORDERT AUSSETZEN DER EINRICHTUNGSBEZOGENEN IMPFPFLICHT Nach dem Scheitern des Gesetzentwurfs zur Einführung einer allgemeinen Impfpflicht steht nun auch die Frage im Raum, wie es mit der Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht weitergeht. „Von Anfang an war uns seitens des Bundesgesundheitsministeriums versichert worden, der einrichtungsbezogenen Impfpflicht würde später eine allgemeine Impfpflicht folgen. Damit sollte deutlich gemacht werden, dass nicht nur die Beschäftigten in der Pflege und im Gesundheitswesen allein die Lasten der CoronaBekämpfung zu schultern hätten“, erklärte BZÄK-Präsident Prof. Dr. Christoph Benz gegenüber den zm. Mit der Entscheidung des Bundestages müsse jetzt geklärt werden, wie es mit der einrichtungsbezogenen Impfpflicht weitergeht. Versorgungsengpässe in den Praxen könnten drohen Die vorhandenen Daten zeigen in der Zahnmedizin eine überdurchschnittlich hohe Impfquote bei Zahnärzten und Praxispersonal. Dennoch gebe es auch Regionen, in denen Versorgungsengpässe zu befürchten seien, erklärte Benz. Hinzu komme, dass das Auftauchen der Omikron-Variante die Wirkung der vorhandenen Impfstoffe erheblich beeinträchtigt hat. „Ein Fremdschutz ist mit dem gegenwärtigen Impfstoff kaum noch machbar. Insofern hat auch die Intention, mit der eigenen Impfung Patientinnen und Patienten zu schützen, ihre Grundlage verloren. Darüber hinaus entsteht den Praxen ein hoher Aufwand bei der Verwaltung und dem Handling des Personaleinsatzes mit der vorhandenen gesetzlichen Regelung. Deshalb plädieren wir seitens der Bundeszahnärztekammer für ein Aussetzen der einrichtungsbezogenen Impfpflicht“, betonte Benz. br zm112, Nr. 9, 1.5.2022, (823) Taschen-Anästhesie ohneEinstich Wirkeintritt innerhalb von 60 Sekunden1 Gute Haftung und Sichtbarkeit des Gels Wirksamkeit in klinischen Studien belegt1,2 Kein postoperatives Taubheitsgefühl Ihr persönlicher Kontakt: 0611– 9271 223 oder info@kreussler.com DYNEXAN MUNDGEL® in der Zylinderampulle Für die schmerzarme PA- und PZRBehandlung 1 Gruber et al. Quintessenz 1990; 2 Kasaj et al. Eur J Med Res. 2007 DYNEXAN MUNDGEL®. Zus.: 1 g Gel enthält: Wirkstoff: Lidocainhydrochlorid 1H 2O 20 mg; weitere Bestandt.: Benzalkoniumchlorid, Bitterfenchelöl, Glycerol, Guargalaktomannan, Minzöl, dickflüssiges Paraffin, Pfefferminzöl, Saccharin-Natrium, hochdisperses Siliciumdioxid, Sternanisöl, Thymol, weißes Vaselin, gereinigtes Wasser. Anw.: Zur zeitweiligen, symptomatischen Behandlung von Schmerzen an Mundschleimhaut, Zahnfleisch und Lippen. Gegenanz.: Absolut: Überempf. gegen die Inhaltsstoffe von Dynexan Mundgel oder gegen andere Lokalanästhetika vom Säureamid-Typ. Relativ: Patienten mit schweren Störungen des Reizbildungs- und Reizleitungssystems am Herzen, akuter dekompensierter Herzinsuffizienz und schweren Nieren- oder Lebererkrankungen. Nebenw.: Sehr selten (< 0,01 % einschließlich Einzelfälle): lokale allerg. u. nichtallerg. Reaktionen (z. B. Brennen, Schwellungen, Rötungen, Jucken, Urtikaria, Kontaktdermatitis, Exantheme, Schmerzen), Geschmacksveränd., Gefühllosigk., anaphylakt. Reakt. u. Schockreakt. mit begleit. Symptomatik. März 2021. Chemische Fabrik Kreussler & Co. GmbH, D-65203 Wiesbaden. www.kreussler-pharma.de POLITIK | 13
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