Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 9

zm112, Nr. 9, 1.5.2022, (832) KZBV UND BZÄK MAHNEN DRINGENDEN POLITISCHEN HANDLUNGSBEDARF AN „Gesundheitsversorgung gehört nicht in die Hände von Spekulanten!“ Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) fordern die Politik eindringlich auf, den Zustrom versorgungsfremder Finanzinvestoren in die ambulante ärztliche und zahnärztliche Versorgung zu unterbinden. Zuletzt hatten Recherchen des Magazins „Panorama“ (NDR) aufgedeckt, dass Angestellte in investorenbetriebenen Medizinischen Versorgungszentren (iMVZ) einem massiven Umsatzdruck ausgesetzt sind. Die beiden zahnärztlichen Spitzenorganisationen, die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und die Bundeszahnärztekammer (BZÄK), nehmen die aktuellen Berichterstattungen in zahlreichen Medien zum Anlass, um erneut eindringlich an die Politik zu appellieren, endlich den ungebremsten Zustrom versorgungsfremder Finanzinvestoren aus dem In- und Ausland in die ambulante ärztliche und zahnärztliche Versorgung wirksam zu unterbinden. Dr. Wolfgang Eßer, Vorsitzender des Vorstands der KZBV, erklärt dazu: „Seit Jahren belegen wir der Politik mit Analysen und Gutachten die fatalen Folgen der Einflussnahme versorgungsfremder Investoren auf die Patientenversorgung, ohne dass IGES-GUTACHTEN Die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB) hat vor Kurzem (7. April) ein Gutachten veröffentlicht, das sie beim IGES Institut Berlin in Auftrag gegeben hatte. Kernaussagen: In investorengetragenen Medizinischen Versorgungszentren (iMVZ) liegen die abgerechneten Honorarvolumina deutlich über denen in anderen Medizinischen Versorgungszentren (MVZ). Die Zunahme der Zahl an iMVZ verläuft dynamisch, der Aufkauf von Praxen durch Kapitalinvestoren wird weiter vorangetrieben. Laut dem 300 Seiten starken Gutachten hat die Betriebsform des MVZ in Bayern in einigen vertragsärztlichen Fachgruppen inzwischen eine erhebliche und noch immer wachsende Versorgungsrelevanz. Innerhalb der MVZ seien Ende 2019 bereits knapp zehn Prozent der Leistungsorte auf von Private-EquityGesellschaften betriebene MVZ (PEG-MVZ) entfallen. In den untersuchten zwei Jahren (2018–2019) zeige die Entwicklung der Leistungsorte von PEG-MVZ mit einer Zunahme um 72 Prozent eine enorme Dynamik. Laut den IGES-Analysen wurden in drei der sieben untersuchten Fachrichtungen (Internisten, Augenärzte, Gynäkologen) von den MVZ im Vergleich zu Einzelpraxen – sowohl fall- als auch patientenbezogen – deutlich höhere Honorarvolumina abgerechnet als unter ansonsten gleichen Bedingungen durch Einzelpraxen. In den übrigen vier Fachrichtungen (Hausärzte, Neurologen, Orthopäden, Urologen) lägen die Honorarvolumina der MVZ auf etwa gleicher Höhe oder unter den Honorarvolumina der Einzelpraxen. Über alle Fachrichtungen hinweg würden die untersuchten MVZ je Behandlungsfall ein im Vergleich zu Einzelpraxen um plus 5,7 Prozent höheres Honorarvolumen aufweisen. In der Teilgruppe der PEG-MVZ liege das Honorar je Behandlungsfall sogar um 10,4 Prozent über dem der Einzelpraxen. Der Bundesverband medizinische Versorgungszentren (BMVZ) hat inzwischen eine ausführliche Stellungnahme zu dem Gutachten veröffentlicht. Demnach sei der Aussagewert der Studie eingeschränkt und es gebe methodische Mängel. Vor allem ein Vergleich der Abrechnung von MVZ mit ähnlichen Kooperationsstrukturen (BAG und Arztnetze) wäre spannend gewesen, sagt der Verband – auftragsgemäß habe die IGES-Analyse aber allein auf MVZ sowie auf PEG-MVZ fokussiert, die in Bayern nach IGES-Angaben 0,67 Prozent der Versorgungsrelevanz ausmachen. Akzeptiert würden demnach MVZ in Vertragsarztträgerschaft, die als „inhabergeführt“ gälten. Der Verband wörtlich: „Im Umkehrschluss stehen nicht-inhabergeführte MVZ – also alle Zentren, bei denen sich ein zulässiger Träger, wie beispielsweise ein Krankenhaus, mit Hilfe von angestellten Ärzten in der ambulanten Versorgung engagiert – unter dem Generalverdacht, bloße Renditeobjekte zu sein, Sekundärinteressen zu verfolgen und/oder insgesamt die ordnungsgemäße Patientenversorgung zu gefährden. Dass es zu diesem Punkt Versorgungsforschung geben sollte, ist selbstverständlich. Allerdings wäre zur Versachlichung der zum MVZ-Thema grundsätzlich häufig emotional geführten Debatte hilfreich, ein neutrales Studiendesign zu wählen.“ Foto: AdobeStock_MQ-Illustrations 22 | POLITIK

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