Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 9

BESCHLUSS DER GESUNDHEITSMINISTERKONFERENZ POLITIK WILL ABSCHLÜSSE UKRAINISCHER ÄRZTE ZÜGIG ANERKENNEN Die Berufsqualifikation von aus der Ukraine geflüchteten Ärzten und Pflegekräften sollen in Deutschland zügig anerkannt werden. Das haben die Gesundheitsminister von Bund und Ländern beschlossen. Laut dem Beschluss sollen die geflüchteten Fachkräfte von Gesundheitsberufen aus der Ukraine in Deutschland rasch wieder arbeiten können. Angestrebt wird eine zügige Erteilung von Berufserlaubnissen durch die Länder. Unterbrochene ärztliche Ausbildungen sollen schnellstmöglich fortgesetzt werden können. Hierfür notwendige rechtliche Änderungen der Approbationsordnung für Ärzte beziehungsweise der Bundesärzteordnung werden vom Bund geprüft. Für die Berufsgruppe der ukrainischen Pflegefachkräfte sollen Möglichkeiten für eine zügige Nachqualifizierung und eine rasche Anerkennung als Pflegefachkraft in Deutschland geschaffen werden. Bereits nach der jetzt geltenden Rechtslage könnten ukrainische Pflegekräfte auch ohne Anerkennung oder beschränkte Tätigkeitserlaubnis entsprechend ihren Kenntnissen und Fähigkeiten die Durchführung von Pflege- und Betreuungstätigkeiten übernehmen, soweit es sich nicht um Vorbehaltstätigkeiten laut Pflegeberufegesetz handelt. Beschlossen wurde zudem, dass Bund und Länder dazu zeitnah eine gemeinsame Empfehlung vorlegen sollen. Hierfür wurde die Gutachtenstelle für Gesundheitsberufe der Kultusministerkonferenz gebeten, den Ländern schnell Informationen für den Verwaltungsvollzug bezüglich der Berufsanerkennung ukrainischer ärztlicher Abschlüsse sowie für die Fortsetzung von in der Ukraine begonnenen ärztlichen Ausbildungen zur Verfügung zu stellen. pr HAMBURG, HESSEN, WESTFALEN-LIPPE UND SAARLAND NEUER TARIFABSCHLUSS FÜR ZFA Die Tarifverhandlungen für Zahnmedizinische Fachangestellte (ZFA) in Hamburg, Hessen, Westfalen-Lippe und im Saarland konnten bereits in der ersten Runde abgeschlossen werden – unter Vorbehalt der Zustimmung durch die Gremien der beiden Tarifpartner. Die beiden Partner, der Verband medizinischer Fachberufe e.V. (VmF), und die Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen der Zahnmedizinischen Fachangestellten /Zahnarzthelferinnen (AAZ), einigten sich am 8. April in Saarbrücken auf eine Erklärungsfrist bis zum 10. Mai. Bis dahin wurde Stillschweigen vereinbart. Verhandlungsführerin und VmF-Präsidentin Hannelore König sagte: „Steigende Lebenshaltungskosten belasten die ZFA in den unteren Entgeltgruppen besonders stark, so dass die Hoffnung auf eine tarifliche Gehaltserhöhung groß ist.“ Aber auch die Praxisinhaberinnen und -inhaber müssten steigende Betriebskosten bei Unsicherheiten auf der Einnahmenseite kompensieren, sagte König: „Wir freuen uns daher, dass wir trotz schwieriger Verhandlungen bereits am ersten Verhandlungstag ein Ergebnis erzielt haben, das von unseren Gremien freigegeben werden muss.“ „Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollen für die hervorragende Arbeit, die sie in unseren Praxen leisten, adäquat bezahlt werden“, erläuterte der Zahnarzt und Verhandlungsführer der AAZ, Hans-Joachim Beier. „Daher gehörte es sich für uns, die aktuellen Preissteigerungen in diesen bewegten Zeiten durch eine angemessene Tariferhöhung auszugleichen.“ pr/pm Der VmF vertritt die Interessen von Medizinischen, Zahnmedizinischen und Tiermedizinischen Fachangestellten sowie der angestellten Zahntechniker/innen. Der Tarifpartner für ZFA – die AAZ – vertritt Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber aus den Kammerbereichen Hamburg, Hessen, Westfalen-Lippe und dem Saarland. NEWS Foto: AdobeStock_Alex Foto: AdobeStock_luismolinero 28 | NACHRICHTEN

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