Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 10

NEWS GESCHÄFTSJAHR 2021 APOBANK ZAHLT SIEBEN PROZENT DIVIDENDE Eine Dividende von sieben Prozent zahlt die Deutsche Apotheker- und Ärztebank (apoBank) ihren Mitgliedern für das Geschäftsjahr 2021 aus. Das hat die Vertreterversammlung am 29. April in Düsseldorf beschlossen. LANDGERICHT BERLIN ALIGNER-ANBIETER DARF NICHT MIT „DEIN PERFEKTES LÄCHELN” WERBEN Werbeversprechen wie „Dein perfektes Lächeln” sowie die Ausblendung negativer Kundenbewertungen auf der Website sind Aligner-Anbietern verboten. Das entschied das Landgericht Berlin. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Gewerbliche Anbieter werben im Internet, im TV und im öffentlichen Raum offensiv für ihre Alignerbehandlungen. Die Recherche des „FaktencheckGesundheitswerbung” der Verbraucherzentralen Nordrhein-Westfalen (NRW) und Rheinland-Pfalz fand in diesem Zusammenhang anpreisende und nach Ansicht der Verbraucherschützer zum Teil irreführende Werbebotschaften. Um Bürger vor übereilten Vertragsabschlüssen und möglichen Nachteilen zu schützen, sind die beiden Verbraucherzentralen gegen einige dieser Werbebotschaften rechtlich vorgegangen und waren damit vor dem Landgericht Berlin erfolgreich. So untersagte das Gericht Werbeversprechen wie „Dein perfektes Lächeln” sowie die Ausblendung negativer Kundenbewertungen auf der Website des Anbieters DrSmile. Dessen Mitbewerber PlusDental verpflichtet sich nach dem Urteil, irreführende Werbeaussagen zu unterlassen, teilten die Verbraucherzentralen mit. In mehreren Punkten gingen die Verbraucherzentralen gegen DrSmile vor. Das Unternehmen hatte auf seiner Internetseite unter anderem mit der Werbeaussage „Dein perfektes Lächeln” nebst Testimonial der Fernsehmoderatorin Annemarie Carpendale geworben. Bei der Darstellung von Kundenbewertungen wurden zudem negative Bewertungen (ein oder zwei Sterne) ausgeblendet, melden die Verbraucherschützer Im Fall der Sunshine Smile GmbH, die auf dem Aligner-Markt als PlusDental firmiert, hatte die Verbraucherzentrale NRW Werbung abgemahnt, in der behauptet wurde, dass die Behandlung immer eine Alternative zu einer klassischen Zahnspange sei. Auch die Versprechen, dass Zahnschienen mit minimalem Druck und ohne die üblichen Schmerzen funktionieren würden und dass noch nie ein Patient nach der Behandlung unzufrieden gewesen sei, wurden beanstandet. Derartige Aussagen zu unterlassen, wurde dem Unternehmen nun auch vom Landgericht Berlin mit Anerkenntnisurteil vom 25. Januar 2022 (Az.: 16 O 214/21, rechtskräftig) auferlegt. mg Landgericht Berlin Az.: 52 O 224/21 Urteil vom 25. April 2022 Die Vertreterversammlung der apoBank folgte mit ihrem Beschluss zur Dividendenausschüttung einem Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat. Die Bank kündigte an, ihre Eigentümerinnen und Eigentümer auch für das Geschäftsjahr 2022 angemessen am Geschäftserfolg beteiligen zu wollen. Bei einem insgesamt stabilen Aufwand sollen die Erträge wachsen und damit sowohl das operative Ergebnis als auch der Jahresüberschuss steigen, hieß es. Die Auswirkungen des Ukraine-Krieges auf die Finanz- und Kapitalmärkte und somit auf den Geschäftsverlauf seien derzeit noch nicht abschätzbar. Als auf Deutschland fokussiertes Institut bestehe bei der apoBank keinerlei direktes Geschäft in Russland, Belarus oder der Ukraine. Allerdings könnten Verwerfungen an den Finanzmärkten das Wertpapiergeschäft belasten, betonte die Bank. Im aktuellen Transformationsprozess will sich die apoBank laut Schellenberg wieder stärker auf die Heilberufe und die Standesorganisationen fokussieren. Pochhammer zum Aufsichtsratsvorsitzenden gewählt Unmittelbar nach der Vertreterversammlung wählte der neue Aufsichtsrat in seiner konstituierenden Sitzung Dr. Karl-Georg Pochhammer zu seinem Vorsitzenden. Pochhammer ist stellvertretender Vorsitzender des Vorstands der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) und gehört seit 2011 dem Aufsichtsrat der apoBank an. Pochhammer folgt damit auf den ehemaligen Präsidenten der Bundesärztekammer, Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery, der seit 2017 Aufsichtsratschef war. Neu im Aufsichtsrat sind außerdem Dr. Thomas Siekmann und Gerhard Hofmann. Hofmann war zuletzt Mitglied des Vorstands des Bundesverbands der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) und zuvor als langjähriger Direktor bei der Deutschen Bundesbank zuständig für Banken und Finanzaufsicht. sr zm112, Nr. 10, 16.5.2022, (989) NACHRICHTEN | 71

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