zm112, Nr. 10, 16.5.2022, (926) In dem Beitrag wird beklagt, dass die Selbstverwaltung der Zahnärzte kein „Durchgriffsrecht“ gegen das „Konstrukt“ investorgetragene MVZ (iMVZ) habe und somit die Politik einspringen müsse, um letztere zu überwachen. Diese Forderung ist bereits seit der Anhörung im Gesundheitsausschuss über die sogenannten Aligner-Anbieter bekannt. Aus unserer Sicht ist jedoch kein Eingreifen der Politik zur „Überwachung“ der iMVZ notwendig, weil die Selbstverwaltung selbstverständlich ein äußerst wirksames, jedoch ungenutztes Durchgriffsrecht gegen die iMVZ besitzt. Zwar kann die Selbstverwaltung, hier die Zahnärztekammer, ihre Aufsichtspflicht womöglich nicht direkt gegenüber einem iMVZ als Institution geltend machen, allerdings kann sie ihr durchaus indirekt nachkommen: Ein iMVZ ist nämlich auf die Mitarbeit angestellter Zahnärzte angewiesen. Da jeder berufstätige Zahnarzt zwangsläufig Mitglied einer Kammer ist, hat diese direkten „Zugriff“ auf jeden Zahnarzt. Wir denken, dass eben dieser „Zugriff“ beziehungsweise diese „Aufsichtspflicht“ von der Selbstverwaltung dringend ausgebaut werden sollte, um die Patientensicherheit zu gewährleisten. Der Ruf nach der Politik erscheint hier unnötig und würde zudem den Sinn und das Existenzrecht der Selbstverwaltung infrage stellen. Das Problem einer Gefährdung der Patientensicherheit beziehungsweise eines unkontrollierten Wirkens der iMVZ oder „gewerblichen AlignerAnbieter“ ließe sich also über die dort mitarbeitenden Zahnärzte regeln. Voraussetzung wäre die Einführung eines Qualitätssicherungssystems (QS-System) durch die Kammern, das die Behandlungsqualität – also mithin die Patientensicherheit auf der Struktur-, IMVZ DIE KAMMERN HABEN DOCH EIN DURCHGRIFFSRECHT Zum Artikel „KZBV und BZÄK mahnen dringenden politischen Handlungsbedarf an: Gesundheitsversorgung gehört nicht in die Hände von Spekulanten!“, zm 9/2022, S. 22–24. Foto: Federico Rostagno – stock.adobe.com Leserforum Die zm-Redaktion ist frei in der Annahme von Leserbriefen und behält sich sinnwahrende Kürzungen vor. Außerdem behalten wir uns vor, Leserbriefe auch in der digitalen Ausgabe der zm und bei www.zm-online.de zu veröffentlichen. Bitte geben Sie immer Ihren vollen Namen und Ihre Adresse an und senden Sie Ihren Leserbrief an leserbriefe@zm-online.de oder an die Redaktion: Zahnärztliche Mitteilungen, Chausseestr. 13, 10115 Berlin. Anonyme Leserbriefe werden nicht veröffentlicht.
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