Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 11

zm112, Nr. 11, 1.6.2022, (1036) GEBÜHRENORDNUNG Lauterbach dämpft Erwartungen bei GOÄ-Reform Die Reform der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ist ein ebenso langwieriges wie leidvolles Thema. Für Verärgerung bei der Ärzteschaft haben kürzlich Äußerungen von Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach (SPD) in einem Interview gesorgt, der darin einer zeitnahen Umsetzung der Novelle eine Absage erteilte. Die GOÄ-Reform ist eines der Mammutprojekte der Bundesärztekammer. Pandemiebedingt etwas in den Hintergrund gerückt, aber natürlich nicht verschwunden. Die bisher gültige GOÄ stammt im Wesentlichen aus dem Jahr 1982 und wurde 1996 lediglich teilnovelliert. Daher beklagt die Ärzteschaft, dass in der aktuellen GOÄ weder die Dynamik des ärztlichen Leistungsspektrums noch die aktuelle Kostenund Preisentwicklung abgebildet ist. In langwieriger Kleinarbeit hat die BÄK in den vergangenen Jahren unter Einbeziehung von 165 ärztlichen Berufsverbänden und wissenschaftlich-medizinischen Fachgesellschaften mit dem PKV-Verband und der Beihilfe einen in wesentlichen Teilbereichen abgestimmten Entwurf einer neuen GOÄ erarbeitet. LAUTERBACH: „HALTE MICH AN DEN KOALITIONSVERTRAG“ Kurz vor dem 126. Deutschen Ärztetag in Bremen ließ Lauterbach nun aber durchblicken, dass er keine größeren Ambitionen verspürt, einen konsentierten GOÄ-Entwurf in dieser Legislaturperiode anzufassen. In einem Interview im „Deutschen Ärzteblatt“ sagte Lauterbach: „Wenn ein Vorschlag zur GOÄ kommt, dann werden wir uns diesen in jedem Fall anschauen. Das ist ja klar. Trotzdem muss ich die Erwartungen etwas dämpfen.“ Als Begründung führte er an, dass man in dieser Legislaturperiode nichts machen werde, „was das Verhältnis von PKV zur Gesetzlichen Krankenversicherung, also zur GKV, verschiebt. So haben wir es im Koalitionsvertrag beschlossen. Daran halte ich mich.“ Es sei kaum möglich, eine GOÄ-Reform vorzunehmen, die dieses Verhältnis nicht berühren würde, so Lauterbach weiter. REINHARDT: MEHR GELD NICHT IM VORDERGRUND In einem gemeinsamen Schreiben haben sich die BÄK, der PKV-Verband und der Deutsche Beamtenbund in der Folge an Lauterbach gewandt. Darin haben sie noch einmal die Dringlichkeit einer GOÄ-Reform verdeutlicht. Auf einer Pressekonferenz am 10. Mai im Vorfeld des Deutschen Ärztetages trat BÄK-Präsident Dr. Klaus Reinhardt dann gemäßigt auf und erklärte, dass er vorerst nicht zu einem Protestmarsch aufrufen werde. Dies sei eine Maximal-Eskalation. „Wir sind erst ganz am Anfang der Diskussion. Ich glaube, dass der Deutsche Ärztetag sich so positionieren wird, dass der Minister weiß, was wir meinen“, sagte Reinhardt und verwies auf die schwierigen Zeiten, in denen man sich befinde. Er betonte zugleich, dass die Ärztinnen und Ärzte die neue GOÄ nicht einforderten, weil sie der Auffassung seien, dass sie mehr Geld verdienen müssten. Vielmehr sei eine Modernisierung der veralteten Gebührenordnung nötig, weil sie viele Leistungen nicht mehr abbilde, so der BÄK-Präsident. Ob sich Lauterbach von den Argumenten der Ärzteschaft überzeugen lässt, wird sich auf dem Deutschen Ärztetag zeigen, der nach Redaktionsschluss vom 24. bis zum 27. Mai in Bremen stattfand. sr Was die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) mit Blick auf die Reform der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) zu den Äußerungen Lauterbachs sagt, lesen Sie im Interview mit BZÄK-Vizepräsidentin Dr. Romy Ermler auf S. 13. Foto: picture alliance / ASSOCIATED PRESS | Markus Schreiber 10 | POLITIK

RkJQdWJsaXNoZXIy MjMxMzg=