zm112, Nr. 11, 1.6.2022, (1038) UMSETZUNG DER PAR-RICHTLINIE BMG bestätigt BZÄK-Position zur analogen Berechnung in der GOZ Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat die Position der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) zur analogen Berechnung der Parodontitistherapie in der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) bestätigt. Die BZÄK begrüßte die Klarstellung. Der Bundestagsabgeordnete Stephan Pilsinger (CSU) hatte in einer Fragestunde des Bundestages beim BMG kritisch nachgefragt, warum die GOZ nicht an die Entwicklung im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (BEMA) angepasst wird. In der Antwort bestätigt das BMG unter Verweis auf das Positionspapier der BZÄK klar deren Auffassung zur analogen Berechnung. BZÄK-Vizepräsidentin Dr. Romy Ermler begrüßte die Klarstellung (Interview S. 13). Laut BZÄK werde damit ein wertvolles Argument für die Auseinandersetzung mit Kostenerstattern und Patienten geliefert. So lasse sich sich eine wissenschaftlich fundierte Parodontitistherapie auch in der GOZ abbilden. Vor rund einem Jahr hatten sich die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und der GKV-Spitzenverband auf der Grundlage der wissenschaftlichen Erkenntnisse der S3-Leitlinie der Deutschen Gesellschaft für Parodontologie (DG PARO) auf die Bewertung der neuen Leistungen bei der systematischen Behandlung von Parodontitis (PAR-Richtlinie) im BEMA geeinigt. Die neue Richtlinie trat dann am 1. Juli 2021 in Kraft. In der Folge hatte der Ausschuss Gebührenrecht der BZÄK besagtes Positionspapier erarbeitet, weil zahlreiche aus der S3-Leitlinie heraus entwickelte Leistungen in der Anlage 1 der GOZ nicht beschrieben sind und aus Sicht der BZÄK hinsichtlich dieser Leistungen eine analoge Berechnung auf Grundlage § 6 Abs. 1 GOZ erforderlich ist. Der PKV-Verband stellte dies bisher mit dem Argument in Abrede, alle PAR-Leistungen seien im Gebührenverzeichnis der GOZ abgebildet. sr STATEMENT VON STEPHAN PILSINGER Der Bundestagsabgeordnete Stephan Pilsinger (CSU), Mitglied des Gesundheitsausschusses, erklärt zu den Gründen seiner Anfrage im Bundestag Folgendes: „Eine moderne Zahnheilkunde, wie wir sie in Deutschland dank unserer engagierten Zahnärzte, Zahntechniker und der Bundeszahnärztekammer glücklicherweise haben, braucht auch ein modernes Abrechnungssystem. Die im Wesentlichen aus dem Jahr 1988 (!) stammende, 2012 lediglich in Teilen novellierte Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) verdient das Attribut ‚modern‘ leider nicht mehr. So haben nicht wenige technisch innovative Behandlungen der Zahnheilkunde, zum Beispiel moderne Paradontaltherapien, keine adäquaten Gebührennummern in der GOZ. In der Folge müssen die behandelnden Zahnärzte improvisieren und in der selbst völlig veralteten Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) aus dem Jahr 1982 (!) nachschlagen, ob sich dort eine annähernd analoge Gebührennummer findet, über die man dann abrechnen kann. Dazu kommen die seit 1988 stark gestiegenen Lebenshaltungskosten. Wenn man sieht, dass die Durchschnittskosten seit 1988 bis 2020 um durchschnittlich 65 Prozent gestiegen sind, die Preise für Nahrungsmittel im genannten Zeitraum um 50,6 Prozent, für Strom um 117 Prozent und für Kraftstoff um fast 120 Prozent, wird klar, dass der seit 1988 unverändert geltende Punktwert in der GOZ von 11 Pfennig, also umgerechnet 5,62 Cent, heute keinen Pfennig mehr wert ist. Entsprechend haben sich seit 1988 die Praxis- und Personalkosten entwickelt. Bundesminister Lauterbach wehrt sich nach wie vor aus rein ideologischen Gründen vehement dagegen, die GOÄ und die GOZ zu überarbeiten. Dies ist nicht nur gegenüber den behandelnden Zahnärzten untragbar, sondern schlussendlich auch mit Blick auf die Patienten, die allein wegen dieser bürokratischen Probleme vielleicht doch nicht die neueste Behandlung bekommen können, die technisch machbar ist. Das ist gesundheitspolitisch unverantwortlich. Der Bundesgesundheitsminister ist aufgerufen, sich nun endlich mit der Bundeszahnärztekammer und anderen Akteuren zusammenzusetzen und eine GOZ auszuarbeiten, die fair und dynamisch an Inflation und Preisentwicklung orientiert ist. Damit auch der zahnärztliche Nachwuchs in Zukunft den Mut hat, sich in einer eigenen Praxis niederzulassen, Arbeitsplätze zu schaffen, das Team entsprechend zu entlohnen, die Patienten zahnheiltechnisch bestmöglich zu versorgen und um Investitionskosten noch innerhalb der Lebensarbeitszeit abzuzahlen.“ Foto: privat 12 | POLITIK
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