Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 11

zm112, Nr. 11, 1.6.2022, (1042) AUSBILDUNGSVERORDNUNG MODERNISIERT Neue Perspektiven für ZFA Bernd Stoll, Hans-Joachim Beier, Detlef Förster, Thomas Heil, Thorsten Beck, Michael Behring, Sebastian Ziller Am 1. August wird nach 21 Jahren die duale Ausbildung für Zahnmedizinische Fachangestellte (ZFA) modernisiert. Mit der neuen Ausbildungsordnung wird die fachliche, kommunikative und digitale Kompetenz der ZFA gestärkt und den gewachsenen Anforderungen in den Bereichen Praxishygiene und Medizinproduktefreigabe Rechnung getragen. Die ZFA-Ausbildung soll attraktiv bleiben und damit zur Sicherung des Fachkräftebedarfs beitragen. Die „Verordnung über die Berufsausbildung zum Zahnmedizinischen Fachangestellten und zur Zahnmedizinischen Fachangestellten (ZahnmedAusbV)“ vom 25. März dieses Jahres wirkt sich direkt auf alle 2022 neu abgeschlossenen Ausbildungsverhältnisse aus – das werden wieder nahezu 13.000 sein. Praxen, Berufsschulen und Kammern sind daher froh, dass die Novelle steht. WARUM WURDE DIE AUSBILDUNG MODERNISIERT? Die bisherige Ausbildungsordnung stammt aus dem Jahr 2001. Inzwischen haben sich die Tätigkeiten in der Versorgung auf allen Gebieten der Zahnmedizin verändert und es gibt neue demografische und rechtliche Rahmenbedingungen. Und nicht zuletzt gibt es die gesetzliche Vorgabe, Ausbildungsordnungen kompetenzorientiert auszugestalten. Deshalb war eine Novellierung der Ausbildungsinhalte erforderlich. Die ZFA muss über Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen, die den Anforderungen dieses sich gewandelten Aufgabenspektrums entsprechen. So sind die betrieblichen Arbeits- und Praxisabläufe zunehmend komplexer, die Zahnmedizin wird immer wissensintensiver, auch die ökonomische und rationelle Koordination des Praxisgeschehens hat sich verändert und die Praxisabläufe sind mehr und mehr auf computergestützte Technologien und digitalisierte Kommunikationsprozesse ausgerichtet. Gefragt sind daher neue Kompetenzen in den Bereichen „Kommunikation“, „Digitalisierung der Arbeitswelt“ und „Medizinproduktefreigabe“. Außerdem haben der Sicherheits- und Gefahrenschutz am Arbeitsplatz sowie die Durchführung von Hygienemaßnahmen eine erhebliche Ausweitung erfahren. Kenntnisse im Strahlenschutz und die besonderen Anforderungen an die DokuFoto: AdobeStock_CandyBox Images 16 | POLITIK

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