Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 11

mentation im Rahmen des Qualitätsmanagementsystems in der Zahnarztpraxis kommen hinzu. Und schließlich hat sich der Trend von der kurativen hin zur präventiven Zahnmedizin fortgesetzt: Hier ist eine lebensphasenbezogene Perspektive in den Vordergrund gerückt. Ein besonderes Augenmerk liegt dabei demografiebedingt auf der Zahnmedizin für Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf. All diese Handlungsbedarfe wurden zusätzlich durch eine große bundesweite Voruntersuchung samt Interviews bestätigt und mündeten schließlich in die Novellierung der ZFA-Ausbildungsinhalte, mit dem Ziel, die Vermittlung der beruflichen Handlungsfähigkeit und die Akzeptanz des Ausbildungsberufs auch künftig sicherzustellen. WIE WURDE DIE AUSBILDUNG MODERNISIERT? Ausbildungsordnungen werden im Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) entwickelt. Die Entscheidungen über die Struktur der Ausbildung, die Kompetenzen und die Anforderungen in den Prüfungen sind das Ergebnis umfangreicher Diskussionen der Sachverständigen der Sozialpartner mit BIBB-Experten und Vertretern der zuständigen Bundesministerien und der Kultusministerkonferenz (KMK). Der Ablauf eines Ordnungsverfahrens lässt sich grob in die drei Abschnitte Vorverfahren, Hauptverfahren und Erlassphase unterteilen (Abbildung 1). Vor gut drei Jahren verständigten sich die Bundeszahnärztekammer (BZÄK), der Verband medizinischer Fachberufe (VmF) und die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) darauf, das Berufsbild ZFA neu zu ordnen. Vorgeschaltet wurde eine Voruntersuchung, in der das BIBB aus den neuen Qualifikationsanforderungen, Qualifikationsinhalte ableiten und einen Vorschlag für eine neue Struktur des Ausbildungsberufs entwickeln sollte (Kasten Ausbildungsverordnung). Im Anschluss erarbeiteten die Sozialpartner BZÄK, VmF und ver.di die erforderlichen Eckwerte. Auf Grundlage dieser Eckwerte beantragten das Kuratorium der Deutschen Wirtschaft für Berufsbildung (KWB) und der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) im September 2020 beim Bundesgesundheitsministerium (BMG) offiziell die Neuordnung der ZFA-Berufsausbildung. Nach Zustimmung der zuständigen Fachministerien begann im März 2021 das Hauptverfahren, in dem die Sachverständigen der Sozialpartner mit Vertretern des BIBB und den zuständigen Ministerien einen Entwurf der neuen Ausbildungsordnung inklusive betrieblichem Ausbildungsrahmenplan erstellten. Zugleich begann die Erarbeitung eines schulischen Rahmenlehrplans seitens der Sachverständigen der Länder. Im Austausch entstand so der Entwurf einer neuen ZFA-Ausbildungsordnung. Im Rahmen der Erlassphase führte das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) bis März 2022 die Rechtsförmlichkeitsprüfung des Verordnungsentwurfs durch. Dann wurde der Verordnungstext vorbereitet, der am 25. März 2022 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde. Auf dieser Basis tritt die neue Ausbildungsverordnung zum 1. August 2022 in Kraft. WAS WURDE IM BERUFSBILD MODERNISIERT? Grundlagen waren: \ die von Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite erarbeiteten „Eckwerte zur Ausbildung der ZFA“ vom September 2020, \ die zwischen 2019 bis 2020 durch BIBB und BMBF durchgeführte „Voruntersuchung für eine mögliche Neuordnung der ZFA-Ausbildung“, \ die neuen Standardberufsbildpositionen sowie \ die bisherige Ausbildungsordnung für die ZFA. Beibehalten werden die Berufsbezeichnung ZFA, die Systematik einer dreijährigen Berufsausbildung, die Ausbildungsstruktur und die Berufsgruppenzuordnung. Die ZFA-Ausbildung ist auch weiterhin als Monoberuf strukturiert, also in einer gemeinsamen, umfassenden, generalistischen Ausbildung ohne Differenzierung. Neu sind die Themen „Umweltschutz und Nachhaltigkeit“ sowie „Digitalisierte Arbeitswelt“, die gesetzlich fixiert über sogenannte Standardberufsbildpositionen integrativ vermittelt werden. Zudem wird mit der gestreckten Abschlussprüfung eine neue Prüfungsform durchgeführt. DIE AUSBILDUNGSORDNUNG Ausbildungsordnungen legen gemäß § 5 BBiG rechtsverbindlich die Standards für die betriebliche Ausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen in Deutschland fest. Sie sind Grundlage der betrieblichen Ausbildungspläne. Erlassen werden sie als Rechtsverordnung vom Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit oder vom sonst zuständigen Fachministerium im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung. Die Entwicklung liegt in der Zuständigkeit des Bundesinstituts für Berufsbildung (BBIG). Zentrale Bedeutung kommt hier den Sachverständigen der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer zu. Sie bringen die berufsfachliche Perspektive ein und sorgen dafür, dass Inhalte und Prüfungsanforderungen praxisorientiert entwickelt werden, um eine hohe Praxisakzeptanz zu gewährleisten. DR. BERND STOLL Ordentlicher Sachverständiger und Koordinator der Arbeitgeberseite im Neuordnungsverfahren Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg dr.stoll-albstadt@t-online.de Foto: Pressefoto Kraufmann&Kraufmann zm112, Nr. 11, 1.6.2022, (1043) POLITIK | 17

RkJQdWJsaXNoZXIy MjMxMzg=