Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 11

schlussprüfung. Damit wird dem erhöhten Stellenwert gesetzlicher Bestimmungen und Normen (MPG, Medizinproduktebetreiberverordnung, RKI-Richtlinie, DIN-Normen) sowie den Anforderungen der Praxisbegehungen Rechnung getragen – und einer wichtigen Forderung der BZÄK, dass eine ZFA zur Aufbereitung und Freigabe von Medizinprodukten uneingeschränkt berechtigt sein muss, entsprochen. \ Digitalisierung und Nachhaltigkeit: Gerade die Digitalisierung hat den Arbeitsalltag in der ohnehin schon technikaffinen Zahnmedizin stark verändert. Dies gilt für den zahnmedizinischen Kernbereich (digitales Röntgen oder Abformungen) ebenso wie für das Praxismanagement (Online-Abrechnungen, digitale Patientenakten und Kommunikationsformen). Daher wurden die Ausbildungsinhalte an die Fortschritte von Zahnmedizin, Wissenschaft und Technik angepasst. So wurde die „Digitalisierung“ erstmals als eigene Berufsbildposition aufgenommen, Gleiches gilt für „Nachhaltigkeit“. \ Kommunikation, Kooperation und und Patienten individuell betreuen: Neben einer situations- und adressatengerechten Kommunikation sollen die Auszubildenden künftig auch soziokulturelle Unterschiede berücksichtigen können und die Fähigkeit zur Selbstreflexion erwerben. Berücksichtigt wird auch die zunehmende Bedeutung kommunikativer und sozialer Kompetenzen, vor allem in Konfliktsituationen. Im Bereich „Patientinnen und Patienten individuell betreuen“ werden deren sozialen, psychischen und somatischen Bedingungen ebenso berücksichtigt wie ein möglicher infolge von Alter oder Behinderung gegebener Unterstützungsbedarf. \ Röntgen in der Zahnarztpraxis: Bei der Berufsbildposition „Bildgebende Verfahren unter Beachtung von Strahlenschutzmaßnahmen durchführen“ erfolgten eine Modernisierung der Lernziele und eine inhaltliche Abstimmung mit dem zuständigen Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMU), um den Erwerb der Kenntnisse zu erleichtern. BASIS-ECKWERTE DER NEUEN ZFA-AUSBILDUNG Berufsbezeichnung Ausbildungsdauer Ausbildungsstruktur Umweltschutz Form der zeitlichen Gliederung Prüfung Berufsgruppenzuordnung Tab. 1, Quelle: Bundesinstitut für Berufsbildung, Bonn, 2022 Zahnmedizinische Fachangestellte / Zahnmedizinischer Fachangestellter (ZFA) 3 Jahre Monoberuf ohne Differenzierung Standardposition und integrative Berücksichtigung Zeitrichtwerte in Wochen mit Trennung vor/nach Teil 1 der Abschlussprüfung Gestreckte Abschlussprüfung keine Berufsgruppenzuordnung zm112, Nr. 11, 1.6.2022, (1045) ! < */MM8 '.LC8MM8 #/41>/MM8 -)8> (8K84 D&B>.11 KG4" 8.43.HG>E 1.H87 $G>)C7L&BMGH :778> 4C> + D&B>.118= 9.L&B84 F !CJ1>GH84 F *8>)MGL84 F $8>1.H; AHGM %8M&B8 0)8>@,&B8; A.4L BGJ181 .778>6 7"D,29=/C >1". BB : 8 A )2D"2 ;D"+D9'!2D< )2D" $D5?<?*9<2" IGL $C4KG7841 K841GM8> 28L1GC>G1./484 36 .D92'<2 1.29 D".D92'<2 02=</@9/<D1"2"- 2D"= .29 D""1,/<D,2" (1"1&292 ?/#<2< D&&29- 2E/C +/= 4D2 62#2=<DE2" +1CC2"% 5A? (2?9 @"<29 ! POLITIK | 19

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