zm112, Nr. 11, 1.6.2022, (1050) eng an die BiBB-Richtlinie vom 15. Dezember 2021 „Musterprüfungsordnung für die Durchführung von Abschlussund Umschulungsprüfungen (HAE 120)“ anzulehnen, um koordiniert vorzugehen, wobei regionale Besonderheiten natürlich weiterhin Berücksichtigung finden können. SO GEHT ES WEITER Um gute Voraussetzungen für eine reibungslose Umsetzung der neuen Ausbildungsordnung im Sinne der Ausbildungspraxen und der Azubis zu schaffen, wird wieder eine sogenannte Umsetzungshilfe zur Unterstützung in der Praxis erarbeitet, die die Neuerungen erläutert und die offenen Ausbildungszielformulierungen inhaltlich konkretisiert. In dieser umfangreichen Handreichung werden die Ergebnisse der Neuordnung und die damit verbundenen Ziele und Hintergründe aufbereitet und anschaulich dargestellt. Dazu gibt es praktische Handlungshilfen zur Planung und Durchführung der betrieblichen und schulischen Ausbildung. Die Kammern planen für die Jahre 2022 und 2023 auf Landesebene Online- und Präsenzschulungen insbesondere für die Prüfungsausschüsse, die zahnärztlichen Fachkundelehrer und die Berufsschulen. Zudem werden die Kammermitglieder via Kammer-Newsletter und Kammerblätter über die neue ZahnmedAusbV informiert. Angepasst werden auch die entsprechenden Ordnungsmittel (Berichtsheft, Prüfungsordnungen). Die Zahnärztekammern werden auch auf ihren Websites alle wichtigen Informationen rund um die neue Ausbildungsverordnung zur Verfügung stellen. FAZIT Die neue ZFA-Ausbildungsverordnung wird aus Sicht der Autoren den künftigen Ansprüchen an den Beruf und den Gegebenheiten in den Zahnarztpraxen besser gerecht, denn die Ausbildung findet per se in einer komplexen, mehrdimensionalen Alltagssituation statt. Durch die zeitliche Gliederung (Zeitrahmenmethode) erfolgt eine stärkere Ausrichtung auf die Gegebenheiten vor Ort und die zahnmedizinische Ausrichtung der Ausbildungspraxis. Durch die gestreckte Abschlussprüfung und deren Gewichtung kann Defiziten in der Ausbildung, die primär in der Verantwortung des Zahnarztes oder der Zahnärztin liegen, eher begegnet werden. Die Abschlussprüfung bezieht nämlich nur solche Inhalte des Berufsschulunterrichts ein, die für die Ausbildung „wesentlich“ sind. Dabei orientiert sich der Berufsschulunterricht weiterhin an der Lernfelddidaktik – das bedeutet, das Prinzip der Handlungsorientierung zu fachübergreifenden „Lernfeldern“ und situations- und projektorientiertem Unterricht wird fortgesetzt. Die meisten Berufsschulen müssen also keine neuen Strukturen aufbauen. Die Novellierung der Ausbildungsverordnung verdeutlicht wie anspruchsvoll und vielfältig der ZFA-Beruf auch zukünftig sein wird. Ein entsprechendes Ausbildungsniveau ist wichtig, denn auf dieser Grundlage bauen die Qualifikationen für den weiteren Karriereweg einer ZFA auf, die auf Länderebene geregelt sind, wie die Zahnmedizinische Prophylaxeassistentin (ZMP), die Zahnmedizinische Fachassistentin (ZMF), die Dentalhygienikerin (DH) oder die Zahnmedizinische Verwaltungsassistentin (ZMV) beziehungsweise die Fachwirtin für zahnärztliches Praxismanagement (FZP). Bis die neuen Regelungen eingespielt sind, muss der Übergang von allen Beteiligten verantwortlich begleitet werden. Es besteht kein Zweifel, dass die neue Verordnung einen strukturqualitativen Beitrag dazu leistet, die hohen Ansprüche an eine bedarfs- und patientengerechte medizinische Versorgung zu unterstützen, zu der in Zukunft mehr denn je qualifiziertes und motiviertes Personal gehören muss. Deshalb wurde diese neue Verordnung von den Zahnärztekammern angestrebt, von der BZÄK beantragt und von den Sachverständigen inhaltlich wesentlich mitgestaltet. \ Kontakt: Dr. Sebastian Ziller MPH, Leiter Prävention und Gesundheitsförderung, Bundeszahnärztekammer, Chausseestr. 13, 10115 Berlin Die Autoren bedanken sich für die engagierte und kollegiale Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern vom VmF und ver.di sowie für die ausgezeichnete Moderation durch die Vertreter des BIBB. DR. SEBASTIAN ZILLER, MPH Stellvertretender Sachverständiger der Arbeitgeberseite im Neuordnungsverfahren Bundeszahnärztekammer s.ziller@bzaek.de Foto: Lopata/axentis.de DOWNLOADS \ BIBB-Abschlussbericht der Voruntersuchung des Ausbildungsberufs ZFA: https://bit.ly/BIBB-Bericht \ Verordnung über die Berufsausbildung (ZahnmedAusbV vom 25. März 2022): https://bit.ly/AusbV \ Umsetzungshilfe ZahnmedAusbV: https://bit.ly/U_Hilfe \ Rahmenlehrplan für die Berufsschule: https://bit.ly/R_Lehrplan \ Richtlinie „Musterprüfungsordnung für die Durchführung von Abschluss- und Umschulungsprüfungen (HAE 120)“: https://bit.ly/Muster_PO 24 | POLITIK
RkJQdWJsaXNoZXIy MjMxMzg=