Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 11

spielraum. Produkte sind nicht allein deswegen fehlerhaft, weil sie mit einer bestimmten Wahrscheinlichkeit falsche Ergebnisse produzieren, wobei gerade bei Medizinprodukten schon eine kritische Messlatte angelegt wird. HAFTET DIE KI? Die Haftung für KI wird relevanter, wenn Systeme angeboten werden, die die verantwortliche Entscheidung der behandelnden Person ersetzen sollen oder in Medizinprodukten integriert sind. Hier bestehen aber sehr hohe regulatorische Hürden. Systeme müssen ihre Sicherheit im Vergleich zum menschlichen Experten und anderen KI-Anwendungen am Markt demonstrieren. Außerdem wird großes Augenmerk darauf gelegt, voraussehbare Risiken abzufangen. In einem KI-gestützten System zur Teleoperation könnten beispielsweise durch fest einprogrammierte Algorithmen die Handlungsmöglichkeiten der KI so beschränkt werden, dass Fehlentscheidungen möglichst wenig Schaden anrichten. Bei Unterstützungssystemen ist zum Beispiel auf die eingeschränkte Zuverlässigkeit und die Notwendigkeit der Überprüfung hinzuweisen. WAS IST MIT DATENSCHUTZ? Anforderungen ergeben sich beim Einsatz von KI-Technologien auch aus dem Datenschutz. Hier sind vor allem die Datenverarbeitungen des Herstellers betroffen. Für den Anwender gelten weiter die allgemeinen Anforderungen zum Umgang mit Patientendaten. Bei der Verwendung von Cloud-Anwendungen ist beispielsweise die Verschlüsselung eine wichtige Maßnahme zur Sicherstellung des Schutzes der Betroffenen. FAZIT Im Ergebnis entstehen durch den Einsatz von KI-Technologien in der Zahnarztpraxis bislang wenig Besonderheiten. Verantwortlich bleibt die behandelnde Person. Die KI ist (noch) ein Hilfsmittel, dessen technische Grenzen beim Einsatz berücksichtigt werden müssen. Für „Fehlentscheidungen“ der KI werden die Hersteller selten erfolgreich in Anspruch genommen werden können – jedenfalls solange nur Wahrscheinlichkeiten versprochen werden. \ Selbst eine milliardenschwere Forschung hat das völlig autonom fahrende Auto noch nicht ermöglicht – und auch in der Zahnmedizin sind wir von autonom agierender KI noch weit entfernt. Die Verantwortung bleibt bei den Behandlern! Foto: AdobeStock_scharfsinn86 MATTHIAS HARTMANN Fachanwalt für IT-Recht, HK2 Rechtsanwälte Hausvogteiplatz 11A, 10117 Berlin Foto: privat zm112, Nr. 11, 1.6.2022, (1053) *'7-/.'0&"06'5) ,5) /,2'0 /+$5'773 (41!620#5.1%$!/"1 *.1"+!1.#-/ '(%.,00-)&,!-1 ZAHNMEDIZIN | 27

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