zm112, Nr. 11, 1.6.2022, (1093) DLR – IN OSTASIEN DIE NORM, NICHT DIE AUSNAHME Die AutorInnen berichten, dass eine disto-linguale Wurzel bereits in der Literatur erwähnt wurde („Radix entomolaris“). Sie beschreiben die DLR als kurz, konisch und in bukko-linguale Richtung gekrümmt, wobei letzteres Merkmal die endodontische Aufbereitung erschwere. Die Prävalenz scheint in unterschiedlichen Bevölkerungsgruppen stark zu variieren: „Studien an Kaukasiern haben ergeben, dass die Häufigkeit nur 1,7 bis 4,2 Prozent beträgt, während Mongolen eine Häufigkeit von 24,5 bis 27,0 Prozent aufweisen.“ Die vorliegenden Studienergebnisse sehen die AutorInnen als Bestätigung dafür, dass die DLR häufiger in ostasiatischen Bevölkerungsgruppen vorkommt. Sie schlagen deshalb vor, dies bei jenen eher als Normvariante denn als Anomalie zu betrachten. nl Originalpublikation: Lee JB, Seo MS: Mandibular incisors with two canals are associated with the presence of the distolingual root in mandibular first molars: a cone-beam computed tomographic study. BMC Oral Health 22, 145 (2022). doi.org/10.1186/s12903–022–02184 –4 NEWS GRUNDSTEUERREFORM 2022 GRUNDSTÜCKSANGABEN BIS ENDE OKTOBER ÜBERMITTELN Die Grundsteuerreform 2022 kommt. Damit sind alle Eigentümer von Grundvermögen im Inland gesetzlich verpflichtet, ihre Grundstücksangaben bis zum 31. Oktober zu übermitteln – selbstständig oder über den Steuerberater. Trotzdem verlangt die Finanzverwaltung, dass sämtliche Werte für die schätzungsweise 36 Millionen neu zu bewertenden Einheiten bis spätestens 31. Oktober 2022 elektronisch an die Finanzverwaltungen übermittelt werden. Allgemein wird angezweifelt, ob dieser Termin zu halten ist – zumal die Übermittlung erst am 1. Juli 2022 beginnen kann und viele Details noch nicht geklärt sind. Unabhängig davon sollten Sie wissen, dass jeder, der in Deutschland Grundbesitz hat, egal wie dieser genutzt wird, verpflichtet ist, die entsprechenden gesetzgeberisch festgelegten Werte bis Ende Oktober dieses Jahres elektronisch zu übermitteln. Geschieht dies nicht, drohen Bußgelder. Üblicherweise sollte Ihr Steuerberater auf Sie zukommen und Ihnen anbieten, die Datenerhebung und Übermittlung für Sie vorzunehmen. Er ist aber nicht dazu verpflichtet. Sie können diese Tätigkeit daher auch selbst vornehmen. In jedem Fall ist es sinnvoll, jetzt eine Übersicht über die in Ihrem Eigentum befindlichen und in Deutschland gelegenen Grundstücke zu erstellen. Benötigt werden hier immer Angaben zur Bezeichnung, zur Grundstücksgröße, zur Nutzungsart und zum Baujahr. Je nachdem, in welchem Bundesland die Immobilie liegt, sind eventuell zusätzliche Angaben nötig. Unsere Empfehlung lautet daher: Stellen Sie jetzt sicher, dass bei Ihnen die Frist eingehalten wird. Bernhard Fuchs, Marcel Nehlsen Durch ein aktuelles Urteil des Bundesverfassungsgerichts darf die Grundsteuer ab 2025 nicht mehr nach den bisherigen Werten erhoben werden. Daraufhin hat der Gesetzgeber eine Reform der Festsetzung der Grundsteuerwerte beschlossen. Diese neue Festsetzung erfolgt grundsätzlich nach einem einheitlichen Bundesmodell. Allerdings wurde zugelassen, dass einzelne Bundesländer sich für andere Feststellungsmethoden entscheiden. Von dieser sogenannten Öffnungsklausel haben Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg und Niedersachsen Gebrauch gemacht. Diese länderspezifischen Sonderregelungen unterscheiden sich mitunter stark vom Bundesmodell und auch untereinander. Letztlich hat der Gesetzgeber damit ein Durcheinander bei der Festsetzung der neuen Grundsteuerwerte ausgelöst. Foto: AdobeStock_ronstik ZAHNMEDIZIN/NACHRICHTEN | 67
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