Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 11

zm112, Nr. 11, 1.6.2022, (1102) Spezialdisziplin zählte nun auch die 1976 in „Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie“ umbenannte „Mund- und Kieferchirurgie“ mit entsprechender Facharztbezeichnung [Vollmuth/ Zielinski, 2014]. In den 1970erund 80er-Jahren hielten in Westdeutschland zudem der „Fachzahnarzt für Oralchirurgie“, der „Fachzahnarzt für Öffentliches Gesundheitswesen“ und der „Fachzahnarzt für Parodontologie“ (Geltungsbereich; Landeszahnärztekammer WestfalenLippe) Einzug [Groß, 2019:154; Staehle, 2010:210–211]. Auch in der DDR existierte ein doppelapprobierter „kieferchirurgischer Facharzt“. Dieser wurde 1977 in „Fachzahnarzt für Kieferchirurgie“ umbenannt. Dort kannte man noch weitere Fachzahnärzte, wie den allgemeinzahnärztlich tätigen „Fachzahnarzt für Stomatologie“ (1961), den „Fachzahnarzt für Kinderstomatologie“ (1961) sowie die in den 1970erJahren eingeführten Bezeichnungen „Fachzahnarzt für orthopädische Stomatologie“ und „Fachzahnarzt für Sozialhygiene“ [Groß, 2019:154]. Im neuen Jahrtausend führte die Landeszahnärztekammer Brandenburg den Fachzahnarzt für „Allgemeine Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde“ (wieder) ein. WIE GEHT ES WEITER? Wie zu sehen war, bedingte eine Vielzahl an Faktoren die Ausdifferenzierung der (zahn-)medizinischen Spezialdisziplinen. Im Bereich der Zahnmedizin führt heutzutage vor allem die Einführung neuer Ausbildungsstandards sowie fachlicher Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten zu einer „Auffächerung“ [Groß, 2019:155]. Vor dem Hintergrund der historischen Bedingt- und Veränderlichkeiten der fachlichen Spezialisierung betrachten einige Protagonisten diese Entwicklung innerhalb der Zahnmedizin jedoch zunehmend kritisch: „In den letzten 85 Jahren gab es während der NS-Zeit, der Ära der Deutschen Demokratischen Republik und in der Bundesrepublik Deutschland ein wechselvolles Ringen um drei Facharzt- und zwölf Fachzahnarztbezeichnungen, allerdings ohne ein fachlich plausibles Gesamtkonzept unter Einschluss aller relevanten Disziplinen zu finden“ [Staehle, 2010a:206]. Die Diskussion um die Einführung weiterer Fachzahnarztbezeichnungen beschäftigt ebenfalls die Berufspolitik. Insbesondere postgraduale Zusatzqualifikationen, wie sie im Kontext der Muster-Weiterbildungsordnung seit einigen Jahren verpflichtend sind, stehen in der Kritik, die Auffächerung der Zahnmedizin künstlich zu katalysieren [BZÄK, 2016]. Dies bedinge nicht nur standespolitische Konsequenzen wie eine „Zersplittung der Zahnärzteschaft“ [Staehle, 2010a: 212], die in letzter Konsequenz zu einer Benachteiligung der „Generalisten unter der Zahnärzteschaft“ führe [Staehle, 2010b: 678]. Des Weiteren zögen entsprechende Entwicklungen Versorgungs-, Kosten- und Kassenfragen nach sich [DAZ, 2008]. Ein Umstand, der vor allem vor dem Hintergrund geltender professionsethischer Prinzipien kritisch betrachtet werden muss. \ ZAHNÄRZTEKAMMER NIEDERSACHSEN Verlust von Mitgliedsausweisen Folgende Ausweise wurden verloren, gestohlen beziehungsweise nicht zurückgegeben und werden für ungültig erklärt: Nr. 8520 vom 02.04.2015 von Dr. Bernard Rauf Nr. – vom 20.05.1969 von Dr. Werner Heinze Nr. 7115 vom 08.03.2011 von Dr. Adalbert G. David Nr. 10544 vom 15.03.2021 von Dr. Karl-Heinz Brietze Nr. 8127 vom 12.02.2014 von Dr. Afsana Rahimi Nr. 10019 vom 23.10.2019 von Dr. Reinald Kohne Nr. 9947 vom 29.07.2019 von Dr. David Zimmermann Nr. 7641 vom 26.09.2012 von Ulrich Dempe Nr. 2391 vom 21.02.1990 von Annegret Kramer Nr. 3532 vom 23.09.1999 von Dr. Martina Huschka Hannover, den 02.05.2022 MKG-Chirurgie heute Foto: AdobeStock_alfa27 76 | GESELLSCHAFT

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