Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 12

Was den reinen Kaufpreis betrifft, war die Übernahme des US-Aligner-Anbieters Byte durch Dentsply Sirona Ende 2020 ja eine deutlich größere Sache – der Dentalriese bezahlte fast achtmal so viel für ein vergleichbares Start-up und hält sich auch eine Expansion nach Europa offen. Was könnte es für die Behandlungsqualität bedeuten, falls demnächst nicht mehr Start-ups, sondern Dentalriesen den Verbrauchern Direktangebote machen? Der Kaufpreis bei PlusDental war in der Tat überraschend, auch wenn es mich nicht gewundert hat, dass PlusDental weit von einer Einhorn-Bewertung entfernt war. Dass aber wahrscheinlich nur wenig mehr als das eingelegte Risikokapital gezahlt wird, zeigt die angespannte Situation. Die Situation dürfte in Europa auch eine andere sein als in den USA, wo zum Beispiel in Kalifornien der Gesetzgeber aktiv werden musste, um sicherzustellen, dass zahnmedizinische Behandlungen nur von Zahnärzten durchgeführt werden dürfen. Entsprechende Regelungen mit Strafdrohung haben wir in Deutschland natürlich schon lange. Für die „Dentalriesen“ wird sich in Europa und gerade in Deutschland die Frage stellen, ob sie die notwendige Qualität der Behandlungen darstellen können und die Risiken, die mit einer Remote-Behandlung verbunden sind, tragen wollen. Dabei macht es einen großen Unterschied, ob ich mit einer Start-up-Mentalität oder mit einer gut ausgestatteten ComplianceAbteilung an die Regulatorik herangehe. Ich vermute, dass die Marktentwicklung in Deutschland – SmileMeUp insolvent, SmileDirectClub nicht mehr am Markt, PlusDental wird, wie Businessinsider es schrieb, von einem „Fast-Einhorn zu einem Fast-Firesale“ – nicht unbedingt die Idee weckt, noch einen Disruptionsversuch zu unternehmen. Zuletzt hatten Sie uns Mitte Februar über das laufende Klageverfahren berichtet. Gibt es hier etwas Neues? Stephan Gierthmühlen: Drei Monate sind in Arzthaftungsprozessen nicht viel Zeit. Insgesamt ist die Situation weitgehend unverändert. Es sind einige Klagen mehr ausgebracht, einige Beweisbeschlüsse ergangen und es melden sich immer noch regelmäßig geschädigte Patienten bei uns, die wir ans Beratungsnetzwerk der Medizinrechtsanwälte verweisen. Eine interessante Entwicklung habe ich allerdings aus dem Schlichtungsausschuss einer Zahnärztekammer gehört. Hier hatte sich der Partnerzahnarzt eines Unternehmens damit verteidigt, dass er die Behandlung ja gar nicht durchgeführt habe. Dies hat den Schlichtungsausschuss nicht überzeugt, der von der Haftung des Partnerzahnarztes ausging. Das Gespräch führte Marius Gießmann. Foto: BDK/Thomas Ecke zm112, Nr. 12, 16.6.2022, (1155) Zahnarztinformationssystem ('" #%$!& 5%-5)-"'4(&'$1/+$,0**$3.6 !$#%!"##92"792!8

RkJQdWJsaXNoZXIy MjMxMzg=