Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 12

zm112, Nr. 12, 16.6.2022, (1158) Straumann, „medizinisches Fachwissen in diesem Bereich weiter auszubauen“. Erklärtes Ziel sei, eine „qualitativ hochwertige Patientenversorgung“ sicherzustellen. „Außerdem eröffnet dies Zahnärztinnen und Zahnärzten zusätzliche Möglichkeiten, ihren Patientinnen und Patienten bequeme, klinisch fundierte und qualitativ hochwertige Behandlungen anzubieten, und so das Wachstum ihrer Praxen zu unterstützen.“ Bis es soweit ist, müsse die Transaktion noch von den Aufsichtsbehörden genehmigt werden, was in den kommenden Wochen abgeschlossen sein soll, teilte Straumann mit. Wie Straumann als Premium-Dentalunternehmen der Kritik an den Geschäftsmodellen seiner Tochterunternehmen begegnen will und welche Pläne es für den europäischen Aligner-Direktmarkt gibt, ließ das Unternehmen bis zu unserem Redaktionsschluss dieser Ausgabe unbeantwortet. mg POSITION DER VERBRAUCHERZENTRALE ÜBERNAHME BRINGT GEGEBENENFALLS EIN SONDERKÜNDIGUNGSRECHT Laut der Verbraucherzentrale NordrheinWestfalen wird der Behandlungsstandard von PlusDental womöglich dem von DrSmile angeglichen. Der Kauf könnte Kunden aber auch eine Ausstiegschance bieten. Wie viele Beschwerden sind bei der Verbraucherzentrale NRW zu den AlignerStart-ups DrSmile und PlusDental bislang insgesamt eingegangen? ARNE WEINBERG: Dies lässt sich leider nicht genau beziffern, da die Beschwerden auf unterschiedlichen Wegen an uns herangetragen werden. Viele VerbraucherInnen wenden sich an die Beratungsstellen in ihrer Kommune, manche schicken eine E-Mail ans Servicecenter, andere wenden sich über unser Portal „Kostenfalle-Zahn“ an uns. Wir können aber sagen, dass wir Beschwerden über DrSmile im Vergleich zu PlusDental deutlich öfter zu hören bekommen. Das hat natürlich auch mit unterschiedlichen Marktanteilen zu tun. Wie bewertet die Verbraucherzentrale NRW den Kauf von PlusDental durch Straumann? Rechnen Sie mit einer Anpassung des Geschäftsmodells? Man kann das als Zwischenergebnis eines harten Wettbewerbs der Aligner-Anbieter bewerten, den wir seit Jahren nicht nur im Bereich der Werbung beobachten, sondern auch im Umgang mit VerbraucherInnen, die aus ihren Verträgen raus wollen. Da PlusDental schon vor der Übernahme stark investorenfinanziert war und beispielsweise die Jebsen Group zu seinen Geldgebern zählte, ist das aber in Bezug auf diesen Anbieter keine völlig überraschende Entwicklung. Wenn die Straumann-Gruppe nun in beiden Unternehmen das Sagen hat, dürfte sich das Geschäftsmodell von PlusDental noch mehr dem von DrSmile annähern. Wir haben schon gerichtliche Auseinandersetzungen mit beiden geführt und werden dies bei Verstößen gegen Verbraucherschutzvorschriften auch weiterhin tun. Ändert sich durch den Eigentümerwechsel etwas für die Verbraucher, die eine Behandlung bei PlusDental begonnen haben? Das kommt darauf an, wie diese Übernahme gesellschaftsrechtlich vollzogen wird, insbesondere ob die Sunshine Smile GmbH als Vertragspartnerin der Verbraucherinnen und Verbraucher weitergeführt wird. Sollten diese Gesellschaft und ihre laufenden Verträge in ein neues oder anderes Unternehmen übertragen werden, muss PlusDental dies vier Wochen im Voraus ankündigen und die PatientInnen haben ein Sonderkündigungsrecht. Haben Sie Rückmeldungen von Verbrauchern, wie der SmileDirectClub – der keine Neukunden in Deutschland mehr annimmt – begonnene Behandlungen zu Ende führt? Nein, hierzu haben wir leider keine Erkenntnisse. Die Webseite mit Informationen zu den „SmileShops“, an die sich VerbraucherInnen vor Ort wenden konnten, ist jedenfalls nicht mehr erreichbar. Arne Weinberg arbeitet im Projekt „Verbraucherschutz im Markt der digitalen Gesundheitsinformationen und Individuellen Gesundheitsleistungen“ der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Das Gespräch führte Marius Gießmann. Foto: Verbraucherzentrale NRW 28 | POLITIK

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