Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 12

zm112, Nr. 12, 16.6.2022, (1133) Es ist Bewegung im Markt diesem Heft, was Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber alles tun, um ihre Angestellten langfristig an ihre Praxis zu binden. Außerdem haben wir gefragt, was Angestellte wirklich in ihrem Job zufrieden macht. Und wir befassen uns in dieser Ausgabe mit der Relevanz von Vitamin D auf die Zahnmedizin. Vitamin D werden zahlreiche positive Effekte auf die Gesundheit und die Vermeidung schwerer Allgemeinerkrankungen zugeschrieben. Unklar ist aber immer noch, welche Vitamin-D-Werte als Mangel gelten. Entsprechend unterschiedlich fallen die Empfehlungen aus. Wir beleuchten den Einfluss von Vitamin-D-Mangel und Supplementierung auf zahnmedizinische Erkrankungen und Versorgungen. Daneben befassen wir uns mit dem Einfluss von vermehrter Medikamenteneinnahme im Alter auf die Speichelsekretion und zeigen, welche häufig verordneten Arzneimittel den Speichelfluss reduzieren oder steigern. Viel Spaß bei der Lektüre. Sascha Rudat Chefredakteur Ein Paukenschlag war Ende Mai die Ankündigung der Schweizer Straumann-Gruppe, den Aligner-Anbieter PlusDental zu übernehmen – für rund 131 Millionen Euro. Bereits im Sommer 2020 hatte Straumann den direkten Konkurrenten DrSmile übernommen. Damit kommt es zu einer großen Konzentration auf dem deutschen Direct-to-consumer-Alignermarkt. Die große Frage ist jetzt, ob Straumann das bisherige häufig kritisierte Geschäftsmodell, wo Zahnärztinnen und Zahnärzte eher eine Alibi-Funktion haben, beibehalten wird und welche Synergien genutzt werden sollen. Eine Antwort ist das Unternehmen bisher schuldig geblieben. Lange hat es gedauert, aber jetzt ist es möglich. Mit Inkrafttreten der neuen Impfverordnung des Bundesgesundheitsministeriums sind jetzt die rechtlichen Voraussetzungen dafür gegeben, dass auch Zahnärztinnen und Zahnärzte in ihren Praxen gegen das Coronavirus impfen können. Ab dem 7. Juni sollten sie auch in den Apotheken Impfstoff bestellen können. Der für die Impfmöglichkeit zu leistende Aufwand war enorm – unter anderem die verpflichtende Anbindung ans Digitale Impfquoten-Monitoring des RKI, die Schaffung der Abrechnungsmöglichkeit über die KZVen und für Privatzahnärzte über die KVen der Länder. Nun kann man natürlich sagen, dass die Umsetzung jetzt zur Unzeit kommt, da das Infektionsgeschehen deutlich nachgelassen hat. Aber ein Lerneffekt aus der Pandemie ist, dass die Infektionszahlen im Herbst schnell wieder in die Höhe schießen können. Dann könnte man eventuell an der einen oder anderen Stelle froh sein, wenn auch Zahnärztinnen und Zahnärzte zur Impfspritze greifen dürfen – zumal ja angepasste Impfstoffe in der Pipeline sind. Die Bereitschaft ist jedenfalls da. TI einmal positiv – einstimmig haben sich die Gesellschafter der gematik dafür ausgesprochen, das E-Rezept ab dem 1. September stufenweise in Pilotpraxen in Westfalen-Lippe und Schleswig-Holstein einzuführen. Dann soll es sukzessive weitergehen, nachdem – man höre und staune – die Gesellschafter den Erfolg der ersten Stufe beschlossen haben. Also erst einmal schauen, ob es im Kleinen funktioniert, dann gegebenenfalls korrigieren und im Anschluss in die Fläche gehen. Eigentlich ein ziemlich klares und Erfolg versprechendes Prinzip, dass aber bei der Einführung von TI-Anwendungen in der Vergangenheit mit schöner Regelmäßigkeit missachtet wurde und immer wieder zu viel Verdruss und Frust bei den Anwendern geführt hat. Es wäre ein gutes Zeichen, wenn man jetzt anfängt, es anders respektive besser zu machen. Gute Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu finden, ist heutzutage alles andere als einfach. Fast noch schwieriger ist es aber, sie auch dauerhaft zu halten. Wir zeigen in Foto: Lopata/axentis EDITORIAL | 03

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