Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 12

zm112, Nr. 12, 16.6.2022, (1199) EIN AFFRONT FÜR ÄRZTE Dringend forderte Ärztepräsident Dr. Klaus Reinhardt Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach auf, die „längst überfällige Reform“ der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) anzugehen. Er überreichte dem Minister ein erstes gedrucktes Exemplar des zwischen Ärzten, PKV und Beihilfe und den ärztlichen Fachverbänden konsentierten Entwurfs einer neuen GOÄ mit insgesamt 5.590 beschriebenen Leistungen. Die Version sei eine geeignete Grundlage für eine neue GOÄ, so Reinhardt. Noch nicht konsentiert sei die Preisfindung, erklärte er. Reinhardt sagte, dass derzeit eine Testphase der neuen GOÄ für den Echtbetrieb vorbereitet werde. Auf deren Grundlage solle dann die endgültige Einigung erfolgen. Seit vielen Jahren geschehe in Sachen Novellierung nichts, die Ärzte empfänden das als Affront, so der Ärztepräsident. Lauterbach versprach, den Entwurf „vorurteilsfrei” zu prüfen. Und ergänzte, die Ampel habe sich im Koalitionsvertrag darauf geeinigt, das Gleichgewicht zwischen GKV und PKV nicht zu verschieben. Der Spielraum sei daher sehr eng. Später im Ärzteparlament forderten die Delegierten das BMG auf, die überfällige Novelle jetzt umzusetzen. Die Bundesärztekammer, der PKV-Verband und die Beihilfe hätten hierfür in jahrelanger intensiver Arbeit einen gemeinsamen Vorschlag entwickelt, hieß es in dem Beschluss. Sollte der Verordnungsgeber die GOÄneu nicht bis zum 31. Dezember 2022 in Kraft setzen, fordern die Abgeordneten die Bundesärztekammer auf, die Ärzteschaft über die rechtskonforme Möglichkeit der Anwendung besonderer Honorarvereinbarungen (sogenannter Abdingung) mit höheren Steigerungsfaktoren als dem 2,3-fachen Regelsteigerungssatz zu informieren. Foto: griebel@helliwood.com bildungsordnung übernommen. Mit der Entscheidung geht ein deutliches Signal an die restlichen Kammern, die Zusatzbezeichnung aus ihren Weiterbildungsordnungen zu streichen. Auch die informelle interdisziplinäre Expertengruppe „Münsteraner Kreis“ macht sich seit Jahren für die Abschaffung der Zusatzbezeichnung Homöopathie stark, so etwa in ihrem „Münsteraner Memorandum Homöopathie“ (2018). pr altersbedingt ausscheiden. Unter den Kinder- und Jugendärzten gingen zwischen 2020 und 2025 sogar ein Viertel in den Ruhestand. \ Die konsequente Nachwuchsförderung und Neugestaltung der Rahmenbedingungen ärztlicher Arbeit sei Voraussetzung dafür, möglichst viele Ärztinnen und Ärzte in der Versorgung zu halten. Dafür sei es erforderlich, die Zusammenarbeit von Praxen, Kliniken und anderen Einrichtungen des Gesundheitswesens neu zu gestalten und enger zu vernetzen. \ Wertschätzung für Medizinische Fachangestellte (MFA): Die Delegierten fordern, den Corona-Bonus auch auf die MFA auszuweiten. Das Bundesgesundheitsministerium wurde zu einer bundesweiten Image-Kampagne zur Bewerbung des Berufsbildes MFA aufgefordert. \ Investitionshilfen für Klimaneutralität: Die Delegierten rufen die Politik in Bund und Ländern sowie die Krankenkassen dazu auf, den Einrichtungen im Gesundheitswesen ausreichend finanzielle Mittel zur Erreichung der Klimaschutzziele bis 2030 zur Verfügung zu stellen. Sie appellieren außerdem an die medizinischen Fachgesellschaften, Empfehlungen für Ärztinnen und Ärzte auszuarbeiten, wie mit den Auswirkungen der Klimakrise in den jeweiligen ärztlichen Fachgebieten umzugehen ist. \ Gendersensible Sprache soll künftig konsequenter als bislang beachtet werden: In Anträgen sollen gendersensible Formulierungen beibehalten werden. Sie dürfen nicht länger – wie bisher – unter Verwendung binärer oder maskuliner Begriffe umformuliert werden. POLITIK | 69

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