zm112, Nr. 13, 1.7.2022, (1348) Fragen Sie Ihren Apotheker – zu allem Eigentlich ist die Arbeitsteilung in westlichen Gesundheitssystemen relativ klar geregelt: Die einen sind krank, die anderen versuchen sich an der Heilung, wieder andere stellen die Medikamente beziehungsweise die Heil- und Hilfsmittel und natürlich muss jemand die Kosten übernehmen. Das ist jetzt sicherlich eine sehr grobe Einteilung und immer wieder verschieben sich auch mal die Grenzen. Aufhorchen ließ aber kürzlich eine Meldung aus Großbritannien, wo das chronisch marode staatliche Gesundheitssystem seit dem Brexit und der Ukrainekrise eigentlich nur noch den Weg bergab kennt. Wie die Ärztezeitung berichtet, plant die britische Regierung, den Apothekern auf der Insel mehr Befugnisse zu geben. Aber nicht so wie bei uns, wo darüber gestritten wird, ob Apotheker auch impfen dürfen. In Great Britain geht man gleich mehrere Schritte weiter. Weil die Primärärzte fehlen, die gegebenenfalls zum Facharzt überweisen, sollen bestimmte Aufgaben jetzt an die Apothekerinnen und Apotheker des Königreichs delegiert werden. Angedacht ist dies zunächst im Bereich Krebs. Berichtet ein Apothekenbesucher etwa über Blut im Urin, zack, soll es künftig die Überweisung zum Onkologen geben. Dies war bisher den Primärärzten vorbehalten. Wenn etwas gut durchdacht ist, dann darf man es gern weiterdenken. Kann jemand das Kleingedruckte auf der Pillenpackung nicht lesen – ab zum Augenarzt. Leichte Gehbeschwerden beim Betreten der Apotheke – Überweisung zum Orthopäden. Muss man den Kunden hinter dem Tresen anbrüllen – der nächste HNO-Arzt ist drei Straßen weiter. Zahnschmerzen … Sie wissen schon. Der Apotheker des Vertrauens als Experte für alles. Medizinische Ausbildung wird ja auch überbewertet. Das ist dann wirklich Medicine-to-go. Da ist es fast schade, dass die Briten nicht mehr in der EU sind, sonst hätten sie dieses bahnbrechende System in die europäische Gesundheitspolitik einbringen können. „Rule, Britannia!“ Foto: Adobe Stock_Kristina Blokhin Vorschau THEMEN IM NÄCHSTEN HEFT – ZM 14 ERSCHEINT AM 16. JULI 2022 ZAHNMEDIZIN DIABETES UND MUNDGESUNDHEIT – TEIL II Diabetes-Früherkennung und individualpräventive Betreuung PRAXIS STEUERLICHE ENTLASTUNGEN NOCH IN 2022 Energiepreispauschale, Corona-Bonus, Werbungskosten und Grundfreibetrag Foto: Gerhard Schmalz Foto: AdobeStock_Zerbor 106 | ZU GUTER LETZT
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