Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 13

einzig mögliches Antragsverfahren für alle Zahnarztpraxen verpflichtend sein wird. WIE FUNKTIONIERT DAS EBZ EIGENTLICH? Das neue Verfahren ist so aufgesetzt, dass Zahnärztinnen und Zahnärzte einen elektronischen Antragsdatensatz direkt über das sichere Mail-Verfahren „Kommunikation im Medizinwesen“ (KIM) an die Kasse übermitteln. Diese spielt dann einen ebenfalls elektronischen Antwortdatensatz via KIM zeitnah zurück an die Praxis. Das PVS verarbeite die Daten automatisch und ordne diese der entsprechenden Patientenkartei zu, erklärt die KZBV. Änderungen, etwa bei der Höhe des Bonus oder der Festlegung des Festzuschusses bei Zahnersatz, würden direkt berücksichtigt. Patientinnen und Patienten wird durch das EBZ künftig nicht mehr der herkömmliche und für Laien sehr komplexe Heil- und Kostenplan (HKP) ausgehändigt. Vielmehr erhalten sie eine Ausfertigung mit allen relevanten Inhalten in allgemein verständlicher Form. Diese beinhaltet auch die erforderlichen Erklärungen des Versicherten bezüglich Aufklärung und Einverständnis mit der geplanten Behandlung, so die KZBV. Besonders im ersten Jahr der Umstellung können laut KZBV technische Probleme (etwa lokale Probleme bei der KIM-Erstinstallation oder die verspätete Installation eines PVS-Updates) nicht völlig ausgeschlossen werden. Deshalb darf bei diesen begründeten Störfällen in diesem Zeitraum auf das papiergebundene Verfahren (Versand des ausgedruckten elektronischen Antrags) zurückgegriffen werden. sr Weitere Informationen: www.kzbv.de/ebz EBZ-START: CHECKLISTE FÜR DIE PRAXEN Diese Vorarbeiten sind nötig, um am EBZ teilnehmen zu können. \ Technische Voraussetzungen schaffen: 1) Module/Updates des PVS mit integrierter EBZ-Funktionalität 2) Anschluss an die Telematikinfrastruktur 3) Elektronischer Zahnarztausweis (ZODKarte, G0- oder G2-Karte) 4) KIM-Anbindung mit mindestens einer KIM-Mail-Adresse \ Einrichten und testen von KIM: Senden Sie eine Nachricht an test@kzbv.kim.telematik \ Austausch mit dem jeweiligen PVS-Anbieter \ Anbindung ans EBZ und entsprechende Schulung Quelle: KZBV POLITIK | 11

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