Pflegebedürftigkeit betroffene Bevölkerung auszeichneten. Dabei handele es sich in den allermeisten Fällen um Planungsbereiche, die bereits einen hohen zahnärztlichen Versorgungsgrad aufweisen. Zur Versorgung in strukturschwachen, zumeist ländlichen Gebieten leisteten iMVZ keinen nennenswerten Beitrag. \ Keine ausreichende Transparenz über Inhaberstrukturen: Die hinter iMVZ stehenden Eigentümer- und Beteiligungsstrukturen seien häufig sehr verschachtelt und können durch die bestehenden Register (etwa Handels-, Partnerschaftsoder Transparenzregister) nicht ausreichend nachvollzogen werden. GRÜNDUNG NUR MIT ZAHNMEDIZINISCHEM FACHBEZUG Konkret schlagen KZBV und BZÄK vor, die Gründungsberechtigung von Krankenhäusern für MVZ medizinischfachlich und räumlich einzugrenzen: Das Krankenhaus sollte über einen zahnmedizinischen Fachbezug verfügen und MVZ nur innerhalb seines Planungsbereichs gründen können. Zur Erhöhung der Transparenz schlagen sie folgende Regelungen vor: In Anlehnung an die existierenden Zahnarztregister sollte eine Rechtsgrundlage für die Einrichtung von MVZ-Registern auf Bundes- und Landesebene geschaffen werden. Diese solle Transparenz über die Inhaber- und Beteiligungsstrukturen, insbesondere von iMVZ, schaffen und die Prüfung von deren Eignung zur Teilnahme an der Versorgung durch den Zulassungsausschuss ermöglichen. Zahnärztliche MVZ sollten gesetzlich verpflichtet werden, in geeigneter Weise auf ihrem Praxisschild und auf ihrer Homepage Angaben über ihren Träger und die gesellschaftsrechtlichen Inhaberstrukturen zu machen. pr INVESTORENGETRAGENE MVZ IN DER ZAHNMEDIZIN Zum Stichtag 31. Dezember 2021 konnten 351 MVZ identifiziert werden, die versorgungsfremden Investoren zuzuordnen waren. Dabei sind allein im IV. Quartal 2021 die investorengehaltenen zahnärztlichen MVZ (iMVZ) um weitere 25 Prozent angestiegen. Der Anteil der iMVZ am gesamten MVZ-Markt steigt ebenfalls kontinuierlich an: Er beläuft sich zum Ende des IV. Quartals 2021 auf gut 27 Prozent. Bis zum Ende des I. Quartals 2022 kann von einer weiteren Zunahme der MVZ mit Investorenbeteiligung auf etwa 375 ausgegangen werden. Der Großteil der iMVZ verteilt sich dabei auf die einwohnerund wirtschaftlich starken Bundesländer Bayern, Baden-Württemberg und NordrheinWestfalen, wo sich rund 61 Prozent aller iMVZ angesiedelt haben. Aufgrund der rechtlichen Rahmenbedingungen werden iMVZ regelhaft von Krankenhäusern getragen. Von insgesamt 357 MVZ in Krankenhausträgerschaft sind alleine 334 Finanzinvestoren zuzurechnen, dies entspricht einem Anteil von 93,6 Prozent an allen MVZ in Krankenhausträgerschaft. Auffällig ist, dass kein einziger Krankenhausträger, der von Finanzinvestoren zur MVZ-Gründung genutzt wird, eine Abteilung mit zahnärztlichem Bezug, etwa eine Abteilung für Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie, aufweist. Die 351 iMVZ, die sich derzeit in der Hand von Groß- und Finanzinvestoren befinden, verteilen sich fast ausschließlich auf Großstädte und Ballungsräume. So finden sich knapp 83 Prozent der iMVZ im städtischen Bereich. Bis zum 31. Dezember 2021 konnten vierzehn Groß- und Finanzinvestoren identifiziert werden, elf Private-EquityGesellschaften und drei Family-Office-Gesellschaften. Quelle: KZBV-Statistik, Stand: 31. Dezember 2021 14 Tage kostenloser Praxis-Test! Wireless (optional) Praxissoftware -kompatibel Dreifach unterstützte Karies - Diagnostik Full HD-Auflösung Die Multifunktions-Dental -Kamera von Good Doctors. OhneWechseln des Kopfes Maus -Funktion Überzeugen Sie sich von unserer neuesten Innovation ! Good Doctors Germany GmbH Gerhard-Domagk-Straße 2 | 53121 Bonn, Germany www.gooddrs.de info@gooddrs.de Tel.: +49 (0)228 -53 44 14 65 Fax: +49 (0)228 -53 44 14 66 POLITIK | 35
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