Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 13

zm112, Nr. 13, 1.7.2022, (1301) 34. Änderungsvereinbarung zum BMV-Z Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV), K. d. ö. R., Köln und der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband), K. d. ö. R., Berlin vereinbaren Folgendes: Neufassung der Anlage 11d hier: Sondervereinbarung im Zusammenhang mit der Grundsatzfinanzierungsvereinbarung und der Pauschalen-Vereinbarung § 1 NACHFINANZIERUNG STATIONÄRE KARTENTERMINALS 1Die Vertragspartner sind sich einig, dass zur Beseitigung der technischen Störung stationärer Kartenterminals im Zusammenhang mit der statischen Entladung elektronischer Gesundheitskarten für die bis zum 30.09.2022 an die Telematikinfrastruktur angeschlossenen Praxen eine Nachfinanzierung als Pauschalbetrag je Anzahl der stationären eHealth-Kartenterminals des Herstellers Ingenico (Worldline Healthcare GmbH) gem. § 2 Abs. 2 Anlage 11 BMV-Z erfolgt. 2Für die Standorte mit 1 – 3 Zahnärzten beträgt diese Nachfinanzierung pauschal 35,46 EUR brutto, für die Standorte mit 4 – 6 Zahnärzten pauschal 66,28 EUR brutto und für Standorte mit 7 und mehr Zahnärzten pauschal 97,10 EUR brutto. 3Maßgebend ist die Größe der Vertragszahnarztpraxis zum 01.04.2022; sofern Praxisneugründungen oder -strukturveränderungen in dem Zeitraum vom 02.04.2022 bis zum 30.09.2022 erfolgen, ist die Größe der Vertragszahnarztpraxis am Tag dieses Ereignisses maßgebend. 4Für stationäre eHealth-Kartenterminals, die auf Grundlage von § 2 Abs. 2a Anlage 11 BMV-Z finanziert werden, erfolgt keine Nachfinanzierung. § 2 ABWICKLUNG § 6 Anlage 11 BMV-Z gilt entsprechend mit der Maßgabe, dass die jeweilige Kassenzahnärztliche Vereinigung nach § 1 den bis 30.09.2022 an die Telematikinfrastruktur angeschlossenen Praxen die Beträge für die Kartenterminalaufsätze auf formlosen Antrag erstattet. § 3 INKRAFTTRETEN Die Vereinbarung tritt am 01.04.2022 in Kraft. Köln, Berlin 02.06.2022 ZAHNÄRZTEKAMMER NIEDERSACHSEN Verlust von Mitgliedsausweisen Folgende Ausweise wurden verloren, gestohlen beziehungsweise nicht zurückgegeben und werden für ungültig erklärt: Nr. 755 vom 13.01.1977 von Dr. Norbert Sommer Nr. 666 vom 26.02.1976 von Ina-Maria Janssen-Schwetasch Nr. 10314 vom 04.08.2020 von Dr. Wolfgang Krüger Nr. 9173 vom 16.03.2017 von Dunja Kranich Nr. 6765 vom 16.02.2010 von Hans-Ulrich Hagemeyer Nr. 7295 vom 31.08.2011 von Dr. Julia Schmilewski Nr. 8036 vom 18.11.2013 von Dr. Mehran Maghsudi-Hamann Hannover, den 01.06.2022 BEKANNTMACHUNGEN | 59

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