Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 13

zm112, Nr. 13, 1.7.2022, (1248) Die Einführung der Telematikinfrastruktur (TI) in den Zahnarztpraxen schreitet voran – aber nicht immer läuft dieser Prozess zufriedenstellend. Allzu oft wurden und werden Anwendungen unter politischem Druck unter Androhung von Sanktionen eingeführt. Auf der Strecke bleibt dabei die Akzeptanz der direkt Betroffenen. Hauptgrund ist, dass der häufig versprochene Mehrwert der Digitalisierung auf sich warten lässt. Die bisherigen Anwendungen sorgten im zahnärztlichen Praxisalltag meist weder für Entlastung von Bürokratie noch verbesserten sie die Patientenversorgung. Dabei hat die KZBV die grundlegenden politischen Forderungen des Berufsstands in Sachen Digitalisierung immer wieder klar und eindeutig formuliert: Digitale Innovationen müssen zeitlich, wirtschaftlich und organisatorisch umsetzbar sein und zugleich für die Patientenversorgung einen erkennbaren Mehrwert entfalten. Dazu müssen die Berufswirklichkeit und die Belange der Anwender konsequent in den Blick genommen werden. Genau diese Anforderungen erfüllt das „Elektronische Beantragungs- und Genehmigungsverfahren – Zahnärzte“, kurz EBZ, das das herkömmliche Papierverfahren ablöst. Es wird beim weiteren Ausbau der digitalen Infrastruktur speziell in der zahnärztlichen Versorgung eine Schlüsselrolle spielen. Anders als bei anderen Anwendungen, die von der Politik verordnet wurden, ist das EBZ-Verfahren von uns selbst entwickelt und mit allen Akteuren zielgerichtet abgestimmt worden. Bei diesem Prozess stand der Mehrwert für alle Beteiligten klar im Vordergrund. So wurden bei der Anwendung nicht einfach die Papierformulare digitalisiert, sondern die komplette Antragsstrecke so aufgestellt, dass spürbare Verbesserungen der Genehmigungs- und Dokumentationsprozesse realisiert werden und zugleich Bürokratie und kleinteilige Arbeitsschritte im Praxisalltag nach Möglichkeit reduziert werden. Da auch die Krankenkassen Vorteile durch das EBZ-Verfahren haben, konnten wir eine Mitfinanzierung durch diese sicherstellen. Das bisherige Verfahren vom Antrag über die Genehmigung bis zum Beginn der Behandlung wird mit dem EBZ erheblich beschleunigt und vereinfacht. Zu konkreten Vorteilen für die Zahnarztpraxen zählen unter anderem Zeitersparnis, eine schnellere Genehmigung, die Vermeidung von Medienbrüchen, eine sichere Datenübertragung und -verarbeitung sowie eine optimierte Terminplanung. Zu den Benefits für Patientinnen und Patienten gehören unter anderem die unmittelbare Antragstellung der Behandlung durch die Praxis bei der Krankenkasse, die Einleitung erster Therapieschritte schon nach kürzester Zeit sowie ein insgesamt viel schnelleres Genehmigungsverfahren. Unser Ziel ist, dass die Zahnarztpraxen ausreichend Zeit haben, sich mit dem neuen Verfahren vertraut zu machen. Deshalb ist bei der Umsetzung des EBZ ein strukturiertes, gestuftes Vorgehen vorgesehen. Die Pilotphase zum EBZ hat am 1. Januar 2022 begonnen und lief bis zum 30. Juni. Der Starttermin des EBZ-Echtbetriebs in Zahnarztpraxen ist jetzt am 1. Juli. Wir bitten die Praxen, die für die EBZ-Nutzung erforderlichen Softwaremodule bei ihren PVS-Herstellern zügig zu bestellen – so sie dies noch nicht getan haben. Zur Unterstützung bieten die PVS-Hersteller Schulungen zur Einweisung in die EBZ-Module an. Auf der Grundlage unseres Informationspakets werden auch die KZVen ihre Mitglieder entsprechend informieren und schulen. Danach besteht die Möglichkeit, bis zum Jahresende 2022 das EBZ im Praxisalltag kennenzulernen, bevor es dann zum 1. Januar 2023 als einzig mögliches Antragsverfahren für alle Zahnarztpraxen verpflichtend wird. Erstmals wird eine TI-Anwendung in kurzer Zeit spürbare Entlastungen im Versorgungsalltag für die Zahnärzteschaft und die Patientinnen und Patienten schaffen. Deshalb sind wir überzeugt, dass wir das EBZ zusammen mit Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen, zu einem Leuchtturmprojekt für unseren Berufsstand machen werden. Dr. Wolfgang Eßer Vorsitzender des Vorstandes der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung Martin Hendges Stellvertretender Vorsitzender des Vorstandes der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung Dr. Karl-Georg Pochhhammer Stellvertretender Vorsitzender des Vorstandes der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung Einen Beitrag zum Thema EBZVerfahren finden Sie auf Seite 10. EBZ – Die erste TI-Anwendung mit wirklichem Nutzwert Fotos: KZBV/Knoff 06 | LEITARTIKEL

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