Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 14

zm112, Nr. 14, 16.7.2022, (1356) RESOLUTION DER KZBV-VERTRETERVERSAMMLUNG „Das ist Politik aus der Mottenkiste!“ „Hier sollen Vergütungen gekürzt, hier soll strikt budgetiert werden. Das ist nichts anderes als ein Frontalangriff auf unseren Versorgungsbereich!“ Die Vertreterversammlung (VV) der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) hat den Entwurf eines GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes in einer Resolution strikt abgelehnt. Eigentlich sollte die VV der KZBV in Dresden am 6. Juli mit dem Bericht des Vorstandsvorsitzenden Dr. Wolfgang Eßer zur allgemeinen gesundheitspolitischen Lage beginnen. Eigentlich. Denn völlig unvermittelt hatte das Bundesgesundheitsministerium (BMG) kurz zuvor den Entwurf eines GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes veröffentlicht, der die dentale Welt regelrecht erschütterte – und in der Folge die Tagesordnung der wichtigsten Versammlung der Vertragszahnärzte komplett umwarf. Wut, Fassungslosigkeit und maßlose Enttäuschung – die Delegierten rangen sichtlich um Fassung. „Dieser Entwurf ist unverantwortlich!“, „Das ist eine einzige Katastrophe!“, „PAR wäre dann Makulatur!“ und: „Das ist Verrat an den Generationen, die nach uns kommen!“, hieß es aus dem Plenum. „Reserven abbauen, Beiträge erhöhen und Kosten dämpfen!“ So lassen sich Eßer zufolge die Pläne von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) zusammenfassen. „Damit soll das Finanzdefizit der Kassen Stand heute von mindestens 17 Milliarden Euro in 2023 gestopft werden. Wir sind hier mit einer massiven Bedrohung für die zahnärztliche Versorgung konfrontiert“, stellte Eßer klar. Wenn so ein Gesetz käme, wäre das der Todesstoß für die präventionsorientierte Versorgung, insbesondere mit Blick auf die neue PAR-Schiene. KOMMT DAS GESETZ: PAR WÄRE MAKULATUR! Konkret sieht der Entwurf vor, das Wachstum des Ausgabenvolumens für die Gesamtheit zahnärztlicher Leistungen ohne Zahnersatz auf höchstens die um 0,75 Prozentpunkte verminderte Grundlohnrate im Jahr 2023 und auf maximal die um 1,5 Prozentpunkte verminderte Grundlohnrate in 2024 zu begrenzen. Ausnahmen sind demnach für IP und Früherkennungsuntersuchungen „Der Entwurf ist geprägt von konzeptioneller Einfallslosigkeit und handwerklicher Flickschusterei. Es fehlt nicht eine Idee, die eigentlich schon vor Jahrzehnten zu den gesundheitspolitischen Akten gelegt wurde.“ Dr. Wolfgang Eßer, Vorsitzender des Vorstands der KZBV „Wenn das Gesetz in dieser Art kommt, würde das die präventionsorientierte Ausrichtung der Versorgung, gerade mit Blick auf die neue Versorgungsschiene bei PAR, radikal ausbremsen“, so KZBV-Chef Dr. Wolfgang Eßer auf der Vertreterversammlung in Dresden. Foto: KZBV/Knoff 10 | POLITIK

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