Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 14

zm112, Nr. 14, 16.7.2022, (1358) vorgesehen. Eine äquivalente Formulierung bezieht sich auf die Punktwerte in 2023 und 2024, berichtete Eßer. „Mit anderen Worten heißt das: Wiedereinführung der strikten Obergrenze verbunden mit Kürzungen beim Ausgabenwachstum!“ WAS FÜR EIN SPIEL TREIBT LAUTERBACH? Für Ärger sorgte auch der Umstand, dass Lauterbach knapp eine Woche vorher noch in einer Pressekonferenz verkündet hatte, dass es wegen der Inflation keinen Spielraum für Einsparungen bei Honoraren und Einkünften der Ärzteschaft gebe. Im Übrigen wurde der Entwurf der KZBV zufolge – noch – nicht offiziell zugestellt. Dass also die Delegierten vorab überhaupt nicht über die Inhalte informiert wurden, dass im Vorfeld kein einziges Gespräch stattfand – für die Zahnärzte, die immer auf das konstruktive Gespräch mit der Politik gesetzt haben, ein absolutes No-Go. Fakt ist laut Eßer: „Aus einem verhältnismäßig kleinen Versorgungsbereich, der über Jahre eine präventionsorientierte Versorgung abliefert, vulnerable Gruppen in den Blick nimmt, wirtschaftlich effizient arbeitet und bedingt durch Pandemie und Lockdown bereits erhebliche Lasten zu tragen hat, sollen jetzt die großen Einsparungen herausgequetscht werden.“ EIN GESETZ ZULASTEN DER PATIENTEN Und natürlich leiden auch die Zahnarztpraxen an der Inflation. Auch sie sind mit steigenden Materialund Energiekosten konfrontiert. „Politisch wird darüber diskutiert, wie man die Belastungen für die Bevölkerung abfedern kann. Und parallel dazu sollen die Leistungserbringer im Gesundheitswesen mit Kostendämpfung überzogen werden?“, rügte Eßer und wandte sich an Lauterbach: „Glauben Sie im Ernst, dass sich angesichts dieses katastrophalen Gesetzes überhaupt noch wer für die eigene Niederlassung entscheidet? Der finanziellen Planungssicherheit wird doch damit vollkommen der Boden entzogen.“ I-MVZ würden noch mehr Zulauf bekommen und umgekehrt ältere Kolleginnen und Kollegen, die seit Jahren ihren Ruhestand aufschieben, ihre Praxen schließen. „Das Gesetz wird zulasten der Patientinnen und Patienten, das wird zulasten der Mundgesundheit gehen“, prophezeite der KZBV-Chef. Die Vertreterversammlung der KZBV lehnt den Entwurf aus dem BMG daher rigoros ab und fordert Lauterbach auf, die geplanten Regelungen zu streichen, denn sie seien weder verhältnismäßig noch angemessen. Der Entwurf bedeute faktisch eine drastische Kürzung der Vergütung für die Zahnärzteschaft und komme einem Rückfall in die Zeit strikter Budgetierung gleich – mit erheblichen Folgen für die zahnärztliche Patientenversorgung. „Das ist Politik aus der Mottenkiste“, waren sich die Zahnärztinnen und Zahnärzte einig. „Und für eine Politik aus der Mottenkiste gibt es Reaktionen aus der Mottenkiste!“ Mit 55 Stimmen wurde die Resolution einstimmig verabschiedet. ck DIE RESOLUTION IM WORTLAUT „Die Vertreterversammlung der KZBV lehnt den Entwurf eines GKVFinanzstabilisierungsgesetzes (Stand: 30.06.2022) strikt ab und fordert den Bundesgesundheitsminister auf, die geplanten Regelungen, die faktisch einer drastischen Vergütungskürzung für die Zahnärzteschaft gleichkommen, zu streichen. Die im Entwurf vorgesehenen Regelungen sind weder verhältnismäßig noch angemessen und bedeuten einen Rückfall in die strikte Budgetierung. Sie werden zwangsläufig erhebliche Leistungskürzungen für die Versicherten nach sich ziehen. Die vergangenen Jahre haben gezeigt, dass von der vertragszahnärztlichen Versorgung keine Gefahr für die Stabilität der GKV-Finanzen ausgeht, obwohl der Gesetzgeber mit dem GKV-Versorgungsstrukturgesetz (GKV-VStG) bereits ab dem Jahr 2012 die strikte Budgetierung aufgehoben hat. Vielmehr ist der Anteil der zahnärztlichen Ausgaben an den GKV-Gesamtausgaben kontinuierlich von 8,92 Prozent im Jahr 2000 auf mittlerweile 6,25 Prozent gesunken. Gleichzeitig wurde der vertragszahnärztliche Leistungskatalog präventionsorientiert ausgebaut und auf die Bedürfnisse vulnerabler Gruppen hin ausgerichtet. Das ist das Ergebnis einer von der Zahnärzteschaft verfolgten, langjährigen, erfolgreichen präventionsorientierten Ausrichtung der Versorgung. Ein Rückfall in die strikte Budgetierung wird langfristig erhebliche Folgen für die zahnärztliche Patientenversorgung haben. Sie wird die im letzten Jahr in die Versorgung gebrachte, neue, förderungswürdige und präventiv wirkende Parodontitistherapie umgehend wieder ausbremsen. Dies wird zulasten der Mundgesundheit der Bevölkerung gehen. Angesichts dieses katastrophalen Gesetzes wird sich keine Zahnärztin und kein Zahnarzt mehr für die eigene Niederlassung entscheiden. Der finanziellen Planungssicherheit wird mit diesem Gesetzentwurf vollständig der Boden entzogen. Das wird in gleichem Maße für die älteren Kolleginnen und Kollegen gelten, die seit Jahren immer wieder ihren Ruhestand aufschieben. Der drohenden Unterversorgung in der vertragszahnärztlichen Versorgung wird damit Vorschub geleistet. Mit der strikten Budgetierung werden de facto Leistungen durch die Hintertür gekürzt, die der Minister immer wieder vehement ausgeschlossen hat. Für begrenzte Mittel wird es jedoch auch nur begrenzte Leistungen geben!“ 12 | POLITIK

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